WIEN. Die Ärztekammer und der Hauptverband der Sozialversicherungsträger (HVB) haben sich nach fünf Jahren Verhandlungen auf einen Gesamtvertrag für die neuen Primärversorgungseinheiten (PVE) geeinigt. Darin sind die Leistungen der 75 Einheiten, die bis 2021 entstehen sollen, sowie die Honorierungen für die Ärzte festgelegt.
Festgeschrieben ist, dass jede Primärversorgungseinheit zumindest aus drei Allgemeinmedizinern und einer diplomierten Krankenpflegekraft bestehen muss. Zusätzlich können verschiedene andere Mediziner und Therapeuten für die Patienten zur Verfügung stehen.
Längere Öffnungszeiten
Einheitliche Öffnungszeiten zwischen 40 und 50 Wochenstunden müssen angeboten werden; damit soll den Patienten der Umstieg von den Spitalsambulanzen schmackhaft gemacht werden. Der Gesamtvertrag enthält auch einen definierten Versorgungsauftrag, der pauschal abgegolten wird. Darin ist etwa aufgelistet, welche Leistungen angeboten werden wie die Betreuung chronisch Kranker oder die Versorgung von Schnittwunden. Auch der mit dem jeweiligen Bundesland abgestimmte Stellenplan, die Kriterien für die Qualitätssicherung und die grundsätzlichen Ziele der Honorierung sind geregelt. (red)