WIEN. Das könnte mehr Transparenz im Gesundheitsbereich bringen: Das neue Recht auf Informationsfreiheit hat am Montag das Amtsgeheimnis abgelöst. Es umfasst eine Auskunftspflicht für Verwaltungsorgane gegenüber allen Bürgern und die proaktive Veröffentlichung von Verwaltungsdaten, sofern dem kein Geheimhaltungsgrund entgegensteht. Das kann auch den Behörden untereinander Vorteile bringen.
Hohe Rabatte
Das neue Gesetz könnte auch mehr Transparenz im Gesundheitsbereich bringen. So haben etwa die Grünen immer wieder kritisiert, dass parlamentarische Anfragen – etwa über die Sozialversicherung – ihrer Einschätzung nach nicht ausreichend beantwortet sind. Dazu gehören auch Konditionen und Verträge zwischen der Sozialversicherung und der Pharmaindustrie, oder auch solche zwischen Spitälern und Industrie. Was genau kommen wird, ist noch offen, sagt der Grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner: „Wir bereiten Anfragen vor – das sind auch Fragen, die sich auf Vertragskonditionen zwischen den Krankenkassen und der Industrie beziehen.“ Vorerst kündigt Schallmeiner aber noch eine parlamentarische Anfrage zu Themen der Sozialversicherung an. Kritisiert wurden in den vergangenen Jahren auch Verträge, die zwischen der Industrie und Spitalsträgern abgeschlossen worden sind. Auch sie seien intransparent, kritisierte unter anderem der frühere grüne Gesundheitsminister Johannes Rauch.
Hintergrund ist die Frage, ob Österreich im Arzneimittelbereich ein Billig- oder ein Hochpreisland ist. Die Industrie verweist auf Rabatte, die man rückwirkend den Kassen gewährt. Die ÖGK beziffert die Einnahmen aus den „Rückersätzen“ für das Vorjahr auf 455,72 Mio. €.
Kraftvoll in die Zukunft
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