WIEN. Die Abstimmung über das EU-Lieferkettengesetz ist bekanntlich vertagt, eine qualifizierte Mehrheit war nicht in Sicht. Zu groß waren die Bedenken. „Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Die Ausgestaltung der neuen EU-Richtlinie zum Lieferkettengesetz bürdet Unternehmern in Österreich und Europa unerfüllbare Informations- und Prüflasten auf und droht in der aktuellen Ausgestaltung zum massiven Bürokratiemonster zu werden”, so IV-Generalsekretär Christoph Neumayer. Die Richtlinie in der vorliegenden Form sei für Unternehmen schlichtweg nicht umsetzbar. Die damit verbundenen Kontrollpflichten, über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg, entzögen sich jeglicher unternehmerischen Realität. (hk)
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