ÖGB, AK, WKÖ und IV gegen generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz
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IV-Generalsekretär Christoph Neumayer
INDUSTRIAL TECHNOLOGY Redaktion 21.08.2020

ÖGB, AK, WKÖ und IV gegen generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz

Alle halten Prävention für wichtig - Derzeitige Regeln funktionierten gut - AK: Keine Maskenpflicht ohne Maskenpause.

WIEN. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB), die Arbeiterkammer (AK), die Wirtschaftskammer (WKÖ) und die Industriellenvereinigung (IV) sind gegen eine generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wie sie in Frankreich ab 1. September gelten soll. Das ergaben Anfragen der APA bei den drei Sozialpartnern und den Industriellen. Alle halten Prävention für wichtig, die derzeitigen Regeln funktionierten gut.

"Für eine generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz sehen wir aktuell - abgesehen von der Arbeit im Gesundheitsbereich, für die Experten das empfehlen - keinen Bedarf, wenn Schutzmaßnahmen wie Abstandsregeln und Hygienevorschriften eingehalten werden", sagte ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Er sieht "eine große Verantwortung der Arbeitgeber, für sichere Arbeitsplätze zu sorgen".

Diese Verantwortung sehen die Arbeitgebervertreter erfüllt. "Die Unternehmen in der Industrie tragen Verantwortung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", so IV-Generalsekretär Christoph Neumayer. Sehr früh hätten die Industriebetriebe Sicherheitsvorkehrungen verstärkt und Schutzmaßnahmen für und gemeinsam mit ihren Beschäftigten getätigt. "Statt einer generellen Maskenpflicht auf dem Arbeitsplatz in allen Wirtschaftsbereichen plädiert die Industriellenvereinigung daher für Eigenverantwortung und Freiwilligkeit bzw. für eine passgenaue Lösung für einzelne Wirtschaftsbereiche."

"Der Arbeitnehmerschutz sieht ganz allgemein vor, dass erst bauliche und arbeitsorganisatorische Maßnahmen, wie weniger dicht besetzte Schichten etc. getroffen werden müssen", betonte AK-Präsidentin Renate Anderl. "Erst wenn das sicher gestellt ist, kann man über Masken reden."

Die Arbeitnehmervertreterin betonte weiters, dass es keine Maskenpflicht ohne die von ihr geforderte Maskenpause für Arbeitnehmer geben könne. Grundsätzlich werde die derzeitige Regelung zum Maskentragen in den Betrieben gut angenommen - freiwillig und als Vereinbarungssache, ausgenommen dort, wo gesetzlich vorgeschrieben.

Auch WKÖ-Generalsekretär und ÖVP-Finanzsprecher Karlheinz Kopf betonte, dass die Betriebe viel für Prävention getan haben und tun. Von einer generellen Maskenpflicht hält die Kammer nichts: "Vielmehr als eine generelle Verpflichtung zum Maskentragen braucht es dazu aber weiterhin gezielte und punktuelle regionale Reaktionen, wofür das Ampelsystem schließlich geschaffen werden soll", sagte Kopf.

Frankreich setzt bei der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus auf das verpflichtende Tragen von Nasen-Mundschutzmasken am Arbeitsplatz. Die Regelung gilt ab September für alle Gemeinschaftsräume in Büros und Fabriken, mit Ausnahme von Einzelbüros. (APA)

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