Auch die Behörde sagt Ja zum Verkauf von ATV
© Puls 4/Bernhard Eder
MARKETING & MEDIA Redaktion 10.02.2017

Auch die Behörde sagt Ja zum Verkauf von ATV

Markus Breitenecker muss diverse Auflagen in redaktioneller Hinsicht beachten, bei der Werbung gibt es de facto keine.

WIEN. Auf gut vier Seiten führt die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) aus, unter welchen Bedingungen ATV durch die ProSiebenSat.1-Puls 4-Gruppe übernommen werden darf.

Die meisten betreffen redaktionelle Fragen.

Frage der Vermarktung

In puncto Werbevermarktung sagt die Wettbewerbsbehörde nur einen einzigen Satz: „ATV kann weiterhin eigenständig gebucht werden.” Sprich Auflagen scheint es hier nicht zu geben. Dies, obwohl die ProSiebenSat.1-Puls4-Gruppe auf dem Werbemarkt mit einem Marktanteil von über 36% nach dem Kartellgesetz schon jetzt marktbeherrschend ist.

Vor allem gegen diesen Teil der Vorgaben zeichnen sich schon jetzt heftige Reaktionen anderer Medienmarktteilnehmer ab.
Eine Möglichkeit, die Meinungs- und Medienvielfalt zu gewährleisten und Wettbewerbs­probleme zu lösen, sei die Vereinbarung von Auflagen.
Im Hinblick „auf die sich laufend verschlechternde finanzielle Situation” und den „stark zurückgehenden Marktanteil” von ATV sei zu befürchten, dass der Sender „ohne zeitnahe Übernahme” durch die ProSiebenSat.1-Puls4-Gruppe „aus dem Markt ausscheiden würde”, wird in den Verpflichtungszusagen betont.
In Sachen Medienvielfalt wird unterstrichen, dass ATV eine „unverwechselbare Programmfarbe erreicht” habe. Der Programmplatz soll ebenso wie der Sendername beibehalten werden (vor- und nachgestellte Ergänzungen sind möglich), außerdem gibt es eine Standort­garantie für Österreich. „
ATV wird als eigenständiger, österreichischer Sender fortgeführt”, also auch mit einem eigenständigen Geschäftsführer für den Programmbereich, eigenem Chefredakteur, Budget und Personal und einer eigenständigen Programmierung.„Die redaktionelle Freiheit und Unabhängigkeit der Redaktion von ATV bestehen fort”, heißt es in den nunmehrigen Auflagen; das geltende Redaktionsstatut bleibt.

Gleiche Material-Quellen

Über die Programmgestaltung im Bereich „Nachrichten und Information” entscheide ATV eigenständig – wobei das „Rohmaterial für Nachrichtensendungen” sehr wohl aus den gleichen Quellen kommen könne. Auch die „rein technische Abwicklung” könne „synergetisch” bewerkstelligt werden.

Es soll kein Durchschalten der Puls4-News statt „ATV Aktuell” geben – die Nachrichtensendung werde fortgeführt, in welchem Ausmaß, ist vertraulich. Ebenfalls in den Auflagen enthalten sind „anlassbezogene Ausstrahlung eines politischen Informationsformats” und „eigens moderierte Nachrichtenbeiträge”.

Und ATV II?

Und das Programm abseits der News? Hier seien keine wesentlichen Programmänderungen geplant, österreichspezifische Eigenproduktionen wie „Bauer sucht Frau” sollen fortgeführt, weniger erfolgreiche Formate ersetzt werden.

Es soll auch zwei „österreichspezifische Hauptabende” geben. Eigenproduktionen sollen weiterhin von ATV produziert oder in Auftrag gegeben werden, und die Erstausstrahlung auf ATV stattfinden.
Aber: Um zu vermeiden, dass ATV und Puls4 gleichzeitig ähnliche Programme spielen, dürfen die Geschäftsführer und Chefredakteure der Sender die Programmgestaltung besprechen.
Die Auflagen beziehen sich nicht auf ATV II; für den ATV-Ableger gibt es auch keine Bestandsgarantien. (APA/fej)

Erfahren Sie mehr über ATV  hier auf xpert.network.

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