G-Kontrolle mit Gemma: App zur Kontrolle des Gesundheitsstandes
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MARKETING & MEDIA Redaktion 11.01.2022

G-Kontrolle mit Gemma: App zur Kontrolle des Gesundheitsstandes

Das Unternehmen RockDoc hat eine App entwickelt, die den G-Nachweis anonymisiert kontrollieren soll.

BERNSTEIN. Um Gastrobetriebe und Veranstaltungen bei der G-Kontrolle zu unterstützen, hat das burgenländische Unternehmen RockDoc GmbH die Web-App Gemma entwickelt.
Gemma bietet eine Zutrittslösung, die Gesundheitsnachweise und Ausweisdaten verbindet. Dadurch ist es für
Gastronomen und Event-Betreiber nicht mehr notwendig, zusätzlich zum G-Nachweis auch den Ausweis zu kontrollieren.

„Wir haben Experten aus dem medizinischen, universitären und aus dem Informatik- Bereich zusammengeführt, um die bestmögliche Lösung für die G-Kontrolle zu finden. So
helfen wir Gastronominnen und Gastronomen, Hoteliers, Unternehmerinnen und Unternehmern und Veranstalterinnen und Veranstaltern, aber auch den Benutzerinnen und Benutzern, möglichst gesund durch die Pandemie zu kommen“, so Helmut Krug, Geschäftsführer der RockDoc GmbH.

Datenschutz und Kontrolle sind kein Widerspruch
„Ob 2G, 2,5G, 2G-Plus oder 3G – Gemma passt sich immer an die aktuellen Regeln in dem Bereich an, in dem die App verwendet wird“, schildert Krug. „Und sie ist die einzige Zutrittslösung, die Gesundheitsnachweise und Ausweisdaten verbindet. Dadurch wird es Gastronominnen und Gastronomen und Event-Betreiberinnen und Betreibern erspart, zusätzlich zum G-Nachweis auch den Ausweis kontrollieren zu müssen. Gemma erledigt das für sie – sicher und in wenigen Sekunden.“

Ein weiterer Faktor ist die Wahrung der Anonymität: Wer Mitarbeiter, Gäste oder Kunden mit der App kontrolliert, sieht zur Identitätsüberprüfung nur das Gesicht und
den Gültigkeitsstatus der kontrollierten Person – aber keine persönlichen Daten. Es wird nicht angezeigt, welches der Gs erfüllt ist, sondern nur, dass es erfüllt ist. „Besonders der
Datenschutz ist uns bei diesem Projekt wichtig. Alle unsere Server stehen in Österreich und es gilt das österreichische Datenschutzrecht, nicht das der USA“, betont Krug. (red)

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