Kommentar
••• Von Dinko Fejzuli
500 EURO. So viel bekommt eine zu Unrecht unterlegene, aber viel qualifiziertere Kandidatin für die Leitung eines Finanzamtes als Entschädigung, weil sie diesen Posten nicht erhalten hatte. Zum Zug kam jemand, den der aktuelle ÖVP-Klubobmann damals einem in der Causa Verantwortlichen – ich drücke es jetzt mal neutral aus – als geeignet „empfohlen“ hatte. Dafür stand Wöginger nun vor Gericht und nachdem er die volle „Verantwortung“ (wofür auch immer) übernommen hatte, kam er mit einer Diversion davon. So weit so eigenartig.
Vollends unglaubwürdig wird es, wenn Wöginger nun sagt, damals war ihm die Tragweite so einer „Empfehlung“ nicht bewusst und dass er das heute so nicht mehr machen würde. Wie lieb. Denn das, was er eine Empfehlung nennt, nennen andere offen Postenschacher, denn wir wissen alle: Wenn in diesen Kreisen ein Parteifreund einem anderen jemand empfiehlt, so heißt das natürlich nicht, dass man sich den Empfohlenen mal neutral ansehen soll, sondern dass man ihn vermutlich eher einfach durchdrücken soll. Was am Ende dann auch passiert sein dürfte, denn eine Kommission hatte ja festgestellt, dass eine andere Kandidatin besser qualifiziert war, nur eben offenbar von niemand „empfohlen“ wurde.
Lautes Schweigen der Koalitionspartner
Interessant ist auch das Schweigen der beiden Koalitionspartner – immerhin ist Wöginger Klubobmann der ÖVP, die sich in einer Koalition mit SPÖ und Neos befindet.
Wir stellen uns vor, SPÖ und Neos wären in der Opposition: Die Vorwürfe hätten vermutlich von Freunderlwirtschaft über Postenschacher bis hin zu Korruption gereicht. So aber scheint man, um den Koalitionsfrieden nicht zu stören, nichts dabei zu finden, schweigt sich über die Causa drüber und nimmt lieber den Vertrauensverlust bei den Menschen, den das ganze verursacht, hin.
Und weil sich alle an der Sache Beteiligten jetzt so freuen über den Ausgang: Eine Diversion ist kein Freispruch. Aber wer wird sich schon mit juristischen Spitzfindigkeiten aufhalten.
