BERLIN. Der Mailanbieter GMX/Web.de hat im Verfahren gegen Google vor dem Landgericht Mainz einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht untersagte es Google, bei der Einrichtung von Android-Smartphones den eigenen Dienst Gmail zu bevorzugen. Bislang war für Funktionen wie Google Play, Youtube oder Chrome in vielen Fällen eine Gmail-Adresse erforderlich.
Die Richter bewerteten dieses Vorgehen als unzulässige Benachteiligung von Wettbewerbern. Allerdings wurde die Klage nicht in allen Punkten anerkannt, die Klägerin 1&1 als Muttergesellschaft von GMX und Web.de muss deshalb drei Viertel der Verfahrenskosten tragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Google hat Rechtsmittel eingelegt.
GMX verwies auf den Digital Markets Act, der große Plattformbetreiber zu mehr Offenheit verpflichtet. Geschäftsführer Michael Hagenau sprach von einem Signal für digitale Souveränität und mehr Wahlfreiheit für Nutzer. Google hingegen kritisierte, die Entscheidung untergrabe das Ziel einer Harmonisierung der EU-Regeln. (red)
