WIEN. Am 1. September 2025 ist nach 100 Jahren das Amtsgeheimnis als Teil der österreichischen Bundesverfassung Geschichte. An diesem Tag tritt das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft, das ebenfalls im Verfassungsrang steht. Bereits im Herbst 2023 wurde unter dem Schlagwort „Transparenzrevolution“ das Ende des Amtsgeheimnisses angekündigt. Anfang 2024 wurde schließlich im Nationalrat der Beschluss für das IFG gefasst.
Neue Auskunftspflicht
Das neue IFG sieht nun eine Auskunftspflicht gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern vor. Davon sind Verwaltungsorgane von Bund, Ländern und Gemeinden sowie mit der Verwaltung betraute Stellen ebenso betroffen wie beispielsweise nicht hoheitlich tätige Stiftungen, Fonds, Anstalten und Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes oder eines Landesrechnungshofes unterliegen.
Für eine Auskunft genügt eine formlose Anfrage, die begehrte Information muss lediglich zum Antragszeitpunkt bereits vorhanden sein. Auskunftspflichtige Stellen haben dann vier Wochen Zeit, um zu antworten, bei komplizierten Fällen kann die Frist verdoppelt werden
Walter Strobl, Jurist und Leiter des Rechtsdienst Journalismus beim Presseclub Concordia, begrüßt die Änderungen, verweist aber zugleich darauf, dass es für umfassende Transparenz auch einen „Kulturwandel“ brauche. Denn auch mit dem neuen IFG gebe es nach wie vor Möglichkeiten, die Auskunft zu verweigern. „Nun ist die Auskunftspflicht die Regel und Geheimhaltung die Ausnahme. Mir fehlt aber der Glaube, dass Auskünfte nicht weiterhin verzögert oder mit fadenscheinigen Argumenten verweigert werden“, so Strobl.
„Proaktives“ veröffentlichen
Neben der Auskunftspflicht sieht das IFG auch vor, dass Informationen von „allgemeinem Interesse“ durch staatliche Organe auch „proaktiv“ veröffentlicht werden, etwa Gutachten, Studien oder Stellungnahmen. Davon ausgenommen sind Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohner. Von den 2.092 österreichischen Gemeinden zählen aber lediglich rund 250 Gemeinden mehr als 5.000 Einwohner, der Großteil fällt also unter diese Schwelle.
Strobl hätte sich hier deshalb „eine niedrigere oder gar keine Schwelle“ gewünscht. Zwar können Gemeinden auf freiwilliger Basis Informationen veröffentlichen – aber wie realistisch schätzt dass der Experte ein? „Auch hier wird es auf einen Wandel der Kultur ankommen. Es wird Gemeinden geben, die Transparenz tatsächlich leben und Informationen veröffentlichen, und es wird Gemeinden geben, die blockieren werden.“
Als positives Beispiel nennt Strobl hier die skandinavischen Länder, in denen es eine „Kultur der Transparenz“ gibt. Entscheidungen und Vorgänge, die im Rahmen einer Demokratie alle betreffen, werden zum Beispiel in Schweden seit Jahrhunderten transparent gehandhabt.
Vorerst keine Sanktionen
Im IFG sind keine Strafen für nicht berechtigte Informationsverweigerung vorgesehen. Sollte die Auskunftspflicht aber nicht funktionieren, müsse durchaus über Sanktionen nachgedacht werden, erklärt Strobl abschließend. (jkl)
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