WIEN. Herbert Kickl wollte es einfach nicht wahrhaben und rief in seiner Klage gegen den Politikanalysten Wolfgang Rosam, der im TV von einem Gerücht über Kickls angebliche Covid-Impfung sinnierte, nach zwei verlorenen Klagen (Handelsgericht und Oberlandesgericht) sogar den OGH an – und verlor abermals.
Kickls Impfgerücht-Desaster
Zur Erinnerung: Rosam berichtete auf OE24 von einem Gerücht, dass Kickl heimlich geimpft worden wäre. Rosam blieb bei seiner Aussage im Konjunktiv – „böse Zungen behaupten, Kickl sei geimpft worden“ – und distanzierte sich auch persönlich von diesem Gerücht: „Ich sage nicht, dass dies so ist.“ Das reichte aber Kickl nicht und er klagte Rosam.
Niederlage in erster und zweiter Instanz
Nachdem die erste Instanz, das Handelsgericht Wien, Kickls Klage abwies, ging der FP-Chef in die Berufung vor das Oberlandesgericht. Aber auch das OLG Wien wies Kickls Klage ab und schloss sich der Erstinstanz an, dass „Politiker solche Mutmaßungen oder Gerüchte aushalten müssten…“
Klage richtete sich auch gegen Medienfreiheit
Kickl zog daraufhin vor den OGH, die letzte gerichtliche Instanz – und verlor abermals. Auch der OGH wies nun Kickls Klage ab. Die Klage war nicht ohne Brisanz, denn hätte Kickl recht bekommen, wäre es wohl für viele journalistische Kommentare enger geworden.
Rosam: „Im Prinzip ging es auch um die Medienfreiheit in unserem Land. Viele journalistische Mutmaßungen, etwa in Kommentaren oder politischen Analysen, wären damit klagbar beziehungsweise unmöglich geworden.“
Rosam wurde von Rechtsanwalt Alfred Noll vertreten.