WIEN. Das Oberlandesgericht Wien hat den Schuldspruch gegen Florian Scheuba im Zusammenhang mit einer Kolumne im „Standard“ im Wesentlichen bestätigt. Scheuba hatte Bundeskriminalamt-Direktor Andreas Holzer bei den Ermittlungen zum Ibiza-Video Untätigkeit vorgeworfen. Die verhängte Geldstrafe beträgt 7.000 Euro, die Hälfte davon bedingt.
Verlauf des Verfahrens
Im Erstgericht war Scheuba 2022 noch freigesprochen worden. Holzer legte Rechtsmittel ein, und das OLG Wien hob das Ersturteil auf. Im zweiten Rechtsgang sprach das OLG Scheuba erneut schuldig. Stein des Anstoßes war eine Kolumne von September 2021, in der Scheuba behauptete, Holzer habe bereits 2015 belastendes Material zu HC Strache erhalten, darauf jedoch nur unvollständige Aktenvermerke angelegt.
OLG begründet Entscheidung
Das OLG stellte fest, dass die Meinungs- und Kunstfreiheit durch den satirischen Text überschritten wurde. Holzer habe einen Aktenvermerk erstellt und die zuständige Staatsanwaltschaft informiert. Da der Hauptbelastungszeuge nicht aussagte, seien die Ermittlungen gegen Strache eingestellt worden. Der Vorwurf eines pflichtwidrigen Verhaltens sei daher nicht durch die Tatsachen gedeckt.
Erneuerungsantrag geplant
Maria Windhager, Anwältin Scheubas und des „Standard“, bezeichnete das Urteil als „schweren Rückschlag für die Meinungs- und Satirefreiheit“. Sie kündigte einen Erneuerungsantrag beim Obersten Gerichtshof an, um ein neues Verfahren zu erreichen. (red)
