Vergangenen Dienstag richtete der Österreichische Werberat seinen Blick nicht nur auf das vergangene Jahr 2015, sondern auch auf 2016. Im Frühjahr 2015 wurde eine Studie über die „Einstellung von Werbung in der Bevölkerung in Österreich“ durchgeführt. „Mit dieser Studie werden der Österreichischen Werbewirtschaft umfassende Daten und Fakten vorgelegt, was Konsumenten an Werbung schätzen, was sie akzeptabel finden und was sie stört“, so Michael Straberger, Präsident des Werberats. Darüber hinaus wurden die Bekanntheit und das Selbstverständnis von Selbstregulierung erfragt.
„Mit engagierten Werbenachwuchs startete der ÖWR ins Jahr 2015“, erklärt Michael Straberger. Im Frühjahr 2015 wurde ein ÖWR-Mentoring-Programmins Leben gerufen: „Ziel des Programms war es im gegenseitigen Austausch der Generationen neue Erfahrungen auf beiden Seiten zu gewinnen und diese für seinen persönlichen Werbegang umzusetzen“.
Teilnahmeberechtigt waren ausschließlich WerberätInnen – auf Seiten des „jungen Werberates“ und der „etablierten“. Insgesamt konnten 14 Mentoring-Tandems zusammengeführt werden. Die Termine und konkreten Inhalte der Partnerschaft wurden von den Teams selbst festgelegt.
„Die Partnerschaften gestalteten sich bereits nach den ersten Monaten durchaus produktiv“, berichtet Straberger, „so wurden erste Einblicke in den Alltag von Agenturen oder Medienhäuser gewährt, gemeinsame Ziele festgelegt, ein Praktikum vereinbart sowie gemeinsam Events besucht und bei Jobwechsel geholfen“. Bei einzeln auftretenden Problemen konnte die Geschäftsstelle einlenken und diese schnell lösen. Das Mentoring-Programm läuft noch bis Mitte 2016.
Internationale Auszeichnung in Gold
Die Einreichung eines Filmes für den Best Practice-Award des internationalen Dachverbands EASA (European Advertising Standard Alliance) entschied die Werberätin und Studentin der Filmakademie Florentina Hofbauer für sich.
Bundesländer-Experten-Gremium
Das Bundesländer-Experten-Gremiums im Frühjahr wurde 2015 etabliert. „Ziel ist es Themen/Aufgabenstellungen, die vor allem die Bundesländer betreffen zu definieren und weiterzuentwickeln sowie die Mitglieder des Bundesländer-Experten-Gremiums als zentrale Ansprechpartner für Fragen zur Ethik in der Werbung in den Fachgruppen zu etablieren“, erklärt der BL-Experten-Gremium Vorsitzende Günther Hofer, Obmann der FG Werbung und Marktkommunikation NÖ.
Unter dem Vorsitz von Günther Hofer sollen auch weitere Projekte wie die konkrete Erarbeitung eines praxisrelevanten Leitfadens für Agenturen (Wie verhalte ich mich vor dem Werberat – Stichwort: Stellungnahme; was ist gesellschaftlich verträglich, wann überschreite ich die Grenzen des guten Geschmacks bei immer sensibleren Konsumenten) umgesetzt werden.
Kunstwerbung – Verfahrensordnung ergänzt
Im Rahmen der Generalversammlung des Österreichischen Werberats (ÖWR) Ende Jänner 2015 wurde eine Änderung der Verfahrensordnung betreffend der Zuständigkeit von Werbemaßnahmen im Bereich Kunst- und Kulturwerbung beschlossen. Demnach ist die Zuständigkeit des Werberats dann gegeben, wenn Kunst für Wirtschaftswerbung verwendet wird. Wenn sich eine Werbemaßnahme ausschließlich auf Kunst und Kultur bezieht ist der ÖWR auch weiterhin nicht zuständig.
„Die Freiheit der Kunst bleibt unangetastet“, präzisiert Michael Straberger. „Demnach fällt die Bewerbung einer Kunstausstellung, einer Kulturveranstaltung (z. B. Vernissage), bei der ein Kunstwerk des Künstlers, der selbst ausstellt oder ausgestellt wird, zur Darstellung am Werbesujet verwendet wird, auch weiterhin nicht in die Zuständigkeit des Werberates.“
Wird hingegen mit einem Sujet aus dem Bereich Kunst für Produkte, Dienstleistungen, Unternehmen oder Veranstaltungen geworben, die nicht ausschließlich dem Bereich Kunst zuzuordnen sind, dann fällt die Werbemaßnahme künftig in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates.
Kommunikation von Entscheidungen
Darüber hinaus wurde die Verfahrensordnung des ÖWR durch die Möglichkeit zur distanzierenden Stellungnahme bei Unzuständigkeit ergänzt. Demnach sieht die Verfahrensordnung des Österreichischen Werberates (Artikel 16 Absatz 4) vor, dass aus dem Trägerverein heraus eine Erklärung durch den Präsidenten zum Anlassfall abgegeben werden kann, die einen Hinweis auf die Unzuständigkeit zu enthalten hat und eine Distanzierung des Österreichischen Werberats von der Werbemaßnahme enthalten kann.
Die öffentliche Distanzierung zu Werbemaßnahmen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Werberats fallen, ist ein wichtiges Kommunikationsmittel, um sich äußern zu können. In der Vergangenheit wurde eine Unzuständigkeit oftmals als Identifikation des Werberats mit einer Werbemaßnahme interpretiert.
Mitgliederzuwachs
Im Jahr 2015 konnten außerdem weitere Partner für den ÖWR gewonnen werden. „Abgesehen von der wichtigen finanziellen Stütze zur Sicherung des Fortbestands des ÖWR in seiner jetzigen Form, ist für uns das Bekenntnis der einzelnen Unternehmen zum System der Selbstregulierung von großer Bedeutung“, erklärt Michael Straberger. Denn, „nur wenn alle Marktteilnehmer der Kommunikationsbranche Selbstregulierung aktiv leben und in ihrer Verantwortung vorleben, können wir Kraft unserer Mitglieder auch in Zukunft den Kampf gegen Werbeverbote weiterführen“. Der ÖWR konnte Ende 2015 die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation Salzburg als Goldsponsor begrüßen.
Zusätzlich dazu konnten drei fördernde Mitglieder, darunter Uniqa, ASFINAG und OMV sowie zwei Unterstützer emba – event marketing board austria und UniCredit Bank Austria AG gewonnen werden.
„Abgesehen von der wichtigen finanziellen Stütze zur Sicherung des Fortbestands des ÖWR in seiner jetzigen Form, ist für uns das Bekenntnis der einzelnen Unternehmen zum System der Selbstregulierung von großer Bedeutung“, erklärt Michael Straberger. „Denn, nur wenn alle Marktteilnehmer der Kommunikationsbranche Selbstregulierung aktiv leben und in ihrer Verantwortung auch vorleben, können wir Kraft unserer Mitglieder auch in Zukunft den Kampf gegen Werbeverbote weiterführen“.