MOUNTAIN VIEW/WASHINGTON. Im Verfahren um wettbewerbsrechtliche Vorwürfe gegen Google hat ein US-Bundesrichter entschieden, dass der Konzern Teile seiner Daten mit Konkurrenzunternehmen teilen muss. Dabei geht es unter anderem um Auszüge aus dem Suchmaschinen-Index sowie Informationen zu Nutzerinteraktionen. Ziel sei es laut Gericht, den Wettbewerb im Bereich der Online-Suche zu stärken.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft, Google zur Abgabe des Chrome-Browsers zu zwingen, wurde hingegen abgelehnt. Richter Amit Mehta erklärte, die Forderung der US-Regierung sei in diesem Punkt zu weitreichend. Exklusive Vereinbarungen zur Verbreitung von Diensten wie der Google-Suche, dem Browser Chrome oder der KI-Anwendung Gemini wurden untersagt. Vereinbarungen zur Vorinstallation – etwa auf Apple-Geräten oder im Firefox-Browser – dürfen jedoch grundsätzlich weiterhin abgeschlossen werden.
Laut Angaben aus dem Prozess soll Apple mehrere Milliarden US-Dollar dafür erhalten haben, dass Google als Standard-Suchmaschine auf iPhones vorinstalliert ist. In der EU werden Nutzer ausdrücklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Eine solche verpflichtende Auswahl wurde vom Gericht in den USA nicht angeordnet.
An den Märkten wurde das Urteil als Teilerfolg für Google gewertet: Die Alphabet-Aktie legte im nachbörslichen Handel deutlich zu. Auch Apple konnte Zugewinne verzeichnen. Google kündigte Berufung an. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnten daher noch Jahre vergehen. (red)
