Werbeverbot für Lebensmittel?
© Severin Wurnig Still and Motion Pictures
MARKETING & MEDIA Redaktion 13.11.2020

Werbeverbot für Lebensmittel?

Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste sorgt für Ärger unter den Werbetreibenden – sie befürchten Verbote.

••• Von Dinko Fejzuli und Sascha Harold

Unter Österreichs Werbetreibenden geht die Angst um. Eine EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL), die 2018 verabschiedet wurde und nun in nationales Recht gegossen werden soll, ist die Ursache dafür. Diese Richtlinie sieht vor, dass Werbung für ungesunde Lebensmittel, also etwa solche mit hohem Zucker, Salz oder Fettgehalt, „auf Kinder wirkungsvoll zu reduzieren” ist. Der österreichische Gesetzesentwurf, der nun für Aufregung sorgt, sieht zur Bewertung von Lebensmitteln nationale Nährstoffprofile und absolute Werbeverbote vor – und geht damit für die Werbewirtschaft mehrere Schritt zu weit.

Nährwertprofil in der Kritik

Günter Thumser, Geschäftsführer des Österreichischen Verbands der Markenartikelindustrie, ist ein solches „österreichisches Nährwertprofil” ein Dorn im Auge: „Der Entwurf des Gesundheitsministeriums sieht absolute Werbeverbote für eine Reihe von Lebensmittelkategorien – etwa Süßwaren, Müsli- und Getreideriegel, bestimmte Getränke oder Wurst- und Fleischerzeugnisse – vor.” Solche absoluten Werbeverbote und Nährwertprofile seien aber in der zugrunde liegenden EU-Richtlinie gar nicht vorgesehen. „Das Ziel der Richtlinie ist lediglich, die Einwirkung ‚unangebrachter audiovisueller kommerzieller Kommunikation' auf Kinder wirkungsvoll zu verringern. Dafür ist in Österreich seit 2010 ein System der Selbstregulierung vorgesehen, das funktioniert”, fasst Thumser seine Kritik zusammen.

Bereits im Oktober reagierte auch die Österreichische Wirtschaftskammer in einer Stellungnahme auf den Gesetzesentwurf des Bundeskanzleramts und kritisierte, dass durch die überschießende Erfüllung der EU-Vorgaben sogenanntes Gold Plating betrieben werde und dadurch weit gefasste Beschränkungen der allgemeinen kommerziellen Kommunikation für Lebensmittel und Getränke vorgesehen würden. Eine Kritik, der sich auch Thumser anschließt: „Selbstverständlich ist dies – wieder einmal – ein nur in Österreich begangener Weg; Stichwort: Gold Plating, und findet sich auch in keinem Regierungsübereinkommen”, fasst der Geschäftsführer zusammen.

Breite Front an Kritikern

Das angesprochene System der Selbstregulierung, dem sich Lebensmittelindustrie, Werbewirtschaft und Rundfunktbetreiber seit 2010 verpflichtet haben, ist durch den Verhaltenskodex der österreichischen Rundfunkveranstalter abgebildet und würde durch das neue Gesetz ausgehebelt. „Das derzeitige System funktioniert hervorragend. Gewisse Kreise im Sozialministerium sehen ausgerechnet in dieser gesellschaftlich wie wirtschaftlich besonders schwierigen Zeit die Chance, durch eine Verknüpfung zweier Rechtsmaterien drastische Kommunikationseinschränkungen im Lebensmittelbereich durchzusetzen”, so Thumser weiter.

Nationales Nährstoffprofil

Ein Fokus der Kritik ist die Schaffung eines sogenannten österreichischen Nährstoffprofils, mit dem Lebensmittel kategorisiert werden sollen. Werden diese Profile zu breit definiert und mit Werbeverboten verknüpft, betrifft das eine breite Palette an Produkten, so die Befürchtung. „Wir lehnen absolute Werbeverbote für Lebensmittel als überschießend und sachlich nicht gerechtfertigt und das Konzept von Nährwertprofilen fachlich ab”, erläutert Thumser.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im vierten Quartal 2022 solche Nährstoffprofile sogar auf europäischer Ebene vorlegen will. „Wir lehnen daher österreichische Nährwertprofile als nationalen Alleingang strikt ab”, fasst Thumser zusammen und ergänzt mit Blick auf die aktuelle Situation, dass zusätzliche Belastungen für die österreichische Lebensmittelwirtschaft gerade in Corona-Zeiten unbedingt zu vermeiden seien.

„Wie ein Damoklesschwert”

Auch wenn die geplante Verknüpfung mit der AVMD-RL so nicht kommen sollte, lehnt Thumser die Schaffung dieser nationalen Nährstoffprofile ab: „Österreichische Nährwertprofile würden sui generis einem Damoklesschwert gleich permanent über dem freien Markt in Österreich schweben und von einzelnen Gruppierungen sicherlich unentwegt zur direkten Umsetzung eingefordert werden.”

Das Begutachtungsfrist für den neuen Gesetzesentwurf endete bereits am 16. Oktober. Die Ergebnisse dieses Verfahrens würden nun evaluiert, halten sowohl Bundeskanzleramt und Gesundheitsministerium fest. Laut Thumser könnte es jetzt jedoch schnell gehen: „Heute, am 13. November, soll der Entwurf des Gesundheitsministeriums für österreichische Nährwertprofile verabschiedet werden, der Gesetzesentwurf soll dann am 18. November im Ministerrat behandelt werden.”

Wie geht es weiter?

Sollten keine Änderungen mehr kommen, befürchtet Thumser gravierende Auswirkungen: „Wird das Vorhaben nach den Vorstellungen des Gesundheitsministeriums in der vorliegenden Form umgesetzt, wäre voraussichtlich mehr als die Hälfte der geläufigen Lebensmittelproduktewerbung mit einem Werbeverbot belegt. Daraus resultierend, ist insbesondere im Hinblick auf Markenprodukte mit einem Rückgang der Produktvielfalt zu rechnen.”

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