WIEN. Mit Ende des heurigen März laufen die E-Mobilitäts-Förderungen 2023 aus, ab 1. April gelten dann die neuen Richtlinien, wie der ÖAMTC in einer aktuellen Aussendung betont. „Für Privatpersonen betreffen die Änderungen die Förderungen von Plug-in-Hybriden, Tageswagen sowie die Förderhöhe für E-Motorräder. Für Unternehmen gibt es unter anderem neue Voraussetzungen für die Förderungen von öffentlicher Ladeinfrastruktur“, fasst ÖAMTC-Techniker Florian Merker zusammen.
Zeitraum verlängert
Prinzipiell bekommen Privatpersonen für den Kauf eines
E-Autos bis zu 5.000 €, für ein E-Motorrad bis zu 2.300 €. Private Ladeinfrastruktur wird ebenfalls gefördert: Für Wallboxen und intelligente Ladekabel gibt es bis zu 600 €, Errichter von Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern erhalten bis zu 1.800 €.
Die größte Neuerung zum Vorjahr ist, dass keine Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) und Elektrofahrzeuge mit Range Extender REX bzw. Reichweitenverlängerer REEV mehr gefördert werden.
Ebenfalls wurde der Zeitraum zwischen Erstzulassung und dem aktuellen Zulassungsdatum bei der Fördereinreichung für Fahrzeuge, die bereits beim Händler in Betrieb waren (z.B. Tageszulassungen, Funktionsfahrzeuge, Vorführwägen) von zwölf auf 15 Monate verlängert.
Neuerungen für Betriebe
Und auch für Unternehmen gibt es Neuerungen: Bei den Förderungen wird zwischen Einzelmaßnahme oder (neu) kombinierten Maßnahmen unterschieden. Bei der Einzelmaßnahme wird nur ein Förderantrag für ein
E-Fahrzeug, E-Zweirad oder eine E-Ladeinfrastruktur gestellt – hier beantragt man die Förderung nach der Umsetzung. Bei den kombinierten Maßnahmen wird die Förderung für ein Fahrzeug in Kombination mit einer Lade-infrastruktur oder für mehrere E-Mobilitätsprojekte mit ausschließlich E-Ladeinfrastruktur gestellt – hier muss der Förderantrag vor der Umsetzung gestellt werden.
Gefördert wird 2024 zudem auch die Anschaffung schwerer E-Nutzfahrzeuge, E-Sonderfahrzeuge und größerer E-Busse, so der ÖAMTC. (red)
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