Dayli-Prozess in Linz - Mitangeklagter rechtskräftig freigesprochen
© Werner Kerschbaummayer
Rudolf Haberleitner.
RETAIL Redaktion 15.09.2020

Dayli-Prozess in Linz - Mitangeklagter rechtskräftig freigesprochen

Haberleitner steht ab 22. September 2020 wieder vor dem Richter; 3.500 Personen verloren durch Insolvenz Job.

LINZ / PUCKING. Im Prozess gegen Ex-Dayli-Chef Rudolf Haberleitner und einen weiteren Angeklagten wegen der Pleite der Drogeriemarktkette 2013 ist der Zweitangeklagte am 5. Mai dieses Jahres rechtskräftig freigesprochen worden. Das teilte das Landesgericht Linz der APA mit. Das Verfahren gegen Haberleitner wird am 22. September fortgesetzt.

Investor Haberleitner hatte mit 31. Juli 2012 über die Restrukturierungsgesellschaft TAP 09 1.350 Standorte der insolventen deutschen Schlecker Drogeriekette übernommen. Mit dem Konzept eines modernen Tante-Emma-Ladens wollte er die in Dayli umbenannten Filialen retten. Nach einem Jahr war das Vorhaben gescheitert und Dayli meldete Insolvenz an. 3.500 Beschäftigte, vor allem Frauen, verloren ihre Jobs. Die im Insolvenzverfahren anerkannten Forderungen beliefen sich auf 112,9 Mio. Euro.

Haberleitner und einem weiteren - mittlerweile freigesprochenen - Geschäftsführer wirft bzw. warf die Anklage vor, ab August 2012 Geschäftsbücher oder geschäftliche Aufzeichnungen nicht oder nur so geführt zu haben, dass ein zeitnaher Überblick über die wahre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich erschwert wurde. Der Zweitangeklagte ist im Mai, wie nun bekannt wurde, freigesprochen worden. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

Gegen Haberleitner, der bereits zu Prozessauftakt die Schuld an der Insolvenz von sich gewiesen hatte, wird Ende September weiter wegen des Vorwurfs grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen verhandelt. Thema des Prozesses ist zudem der laut Anklage überhöhte Geschäftsführerbezug des Ex-Dayli-Chefs. (red)

 

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