Die neue Ordnung für alte Märkte
© APA/Helmut Fohringer
Neues KonzeptDie Wiener Märkte (im Bild: Naschmarkt) bekommen eine neue Ordnung mit 40% Gastronomieanteil und einer neuen Kategorie: Lebensmittelhändler mit Nebenrechten.
RETAIL Redaktion 15.06.2018

Die neue Ordnung für alte Märkte

Lebensmittelhändler mit acht Sitzplätzen eröffnen eine neue Kategorie auf den Wiener Märkten.

WIEN. Die neue Marktordnung für Wiens Märkte steht. Die wichtigsten Punkte: eine neue Aufteilung zwischen Gastronomie und Lebensmittelhandel, längere Öffnungszeiten – und höhere Tarife. „Wir haben intensiv und sehr lange daran gearbeitet, aber es war uns wichtig, dass es kein Schnellschuss ist”, sagte dazu die zuständige Stadträtin Ulli Sima (SPÖ).

Der Entwurf geht kommende Woche für acht Wochen in Begutachtung. In Kraft treten soll die neue Marktordnung per 1. Oktober.
Im vergangenen Sommer hatte Sima „die Notbremse gezogen”, wie sie es nannte, um den „Wildwuchs” im Gastrobereich einzudämmen. Seit 1. Juli wurden an neu übernommenen bzw. eröffneten Gemüse- oder Delikatessenläden keine sogenannten Nebenrechte – also die Erlaubnis, an maximal acht Sitzplätzen Speisen und Getränke zu servieren – mehr vergeben. Die Kritik an dieser Maßnahme folgte auf dem Fuß.
„Mit dieser Marktordnung ist der Graubereich mit den Nebenrechten aus meiner Sicht gelöst”, ist Sima überzeugt. Und: „Mir liegt der Schutz des Lebensmittelhandels sehr am Herzen”, bekräftigte sie. Natürlich gelte es gleichfalls, die Gastronomie auf den Märkten zu halten. „Es gibt ein klares Bekenntnis von mir zur Gastronomie”, versicherte Sima. Die Probleme seien entstanden, weil es nur zwei Kategorien gegeben habe – den Lebensmittelhandel und die Gastronomie.

Die neue, kleine Dimension

Mit der neuen Marktordnung wird für die Lebensmittelhändler mit Nebenrechten eine eigene Kategorie geschaffen. Die Beschränkung auf acht Sitzplätze bleibt dabei bestehen, zumal sie in der Bundesgewerbeordnung festgeschrieben sei und nicht von der Stadt verändert werden könne, erklärte Sima.

Auch wird die Aufteilung zwischen Gastronomie, reinem Lebensmittelhandel und Lebensmittelhändlern mit beschränktem gastronomischen Angebot neu geregelt. Der Anteil der Gastronomie wird leicht erhöht. So darf es künftig maximal 40% statt wie bisher 33,3% Gastro geben. Lebensmittelhändler mit Nebenrechten dürfen maximal 40% ausmachen. Das heißt, es müssen auf jedem Markt zumindest 20% Lebensmittel, Waren aller Art und Dienstleister vertreten sein.
„Ich glaube, das ist ein sehr großzügiger Rahmen”, evaluiert Sima. Außerdem wurde ein neues Tarifmodell entwickelt: Auf die Gastronomie kommt ein Plus von zehn Prozent zu. Für einen Gastronomiestand am Brunnenmarkt mit 17 m² müssen künftig etwa 118 statt 107 € monatlich gezahlt werden. Die Tarife für den Lebensmittelhandel bleiben dagegen unverändert, „weil ich den Eindruck habe, dass sie die schwierigste Startposition haben”, so Sima. (APA/red)

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