WIEN. Der Lockdown für Ungeimpfte gilt seit 15. November und gilt für alle Menschen über 15 Jahren; Shopping in den Geschäften abseits der Grundversorgung ist seither nur noch mit gültigem 2G-Nachweis erlaubt. Doch erst die seit 11. Jänner gültige Kontrollpflicht schließt die ungeimpfte Population über 15 auch de facto vom Non-Food-Handel aus – eine Maßnahme, die den Händlern teuer zu stehen kommt.
Schon länger fordert der Handelsverband mit Verweis auf die laut einigen Studien geringe Infektionsgefahr im Handel die Abschaffung der 2G-Regel für alle. Der am Sonntag präsentierte Gesetzesentwurf zur Impfpflicht scheint nun zumindest eine Zwischenlösung nahezulegen.
Impfpflicht ab 18
Konkret sieht der Entwurf zur Impfpflicht nämlich vor, dass Minderjährige, also alle unter 18 Jahren, von dieser ausgenommen werden. Entsprechend fordert der Handelsverband nun, den Ausschluss der ungeimpften Bevölkerung unter 18 Jahren bis spätestens 1. Februar – dann nämlich tritt auch die Impfpflicht in Kraft – zu beenden. Es sei aus „epidemiologischer Sicht nicht nachvollziehbar, warum ungeimpfte Jugendliche nicht mal mehr Hefte, Bücher oder Schreibwaren für die Schule kaufen dürfen”, so HV-Geschäftsführer Rainer Will.
„Belastung für Jugendliche”
Jugendliche sind zwar gesetzlich bereits ab 14 Jahren entscheidungsberechtigt, was die Impfung betrifft, „aber im Regelfall noch immer unter der Obhut der Eltern”. Diese hätten auch die Macht, ihren Kindern gegenüber ihren eigenen Willen durchzusetzen.
Die aktuelle Form der „sozialen Ausgrenzung” sei nicht zielführend, so Will, sie erhöhe nur die psychische Belastung der jungen Generation. „Es ist höchste Zeit, die Strategie der Pandemiebekämpfung auf Kosten unserer Kinder und Jugendlichen zu beenden.” (haf)