Red Bull und der „Eingriff”
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Hat Red Bull versucht, eine vorteilhafte Behandlung für seine Getränke auf Kosten seiner Konkurrenten zu erlangen?
RETAIL Redaktion 06.10.2023

Red Bull und der „Eingriff”

Der Getränkehersteller ist mit seiner Klage gegen die Razzia der Wettbewerbshüter vor dem EU-Gericht abgeblitzt.

LUXEMBURG/FUSCHL. Red Bull ist mit seiner Klage wegen einer Hausdurchsuchung der EU-Wettbewerbshüter im Frühjahr vor Gericht abgeblitzt. Red Bull wollte das EU-Gericht dazu bewegen, eine EU-Kartellrechtsentscheidung auszusetzen; doch der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde abgelehnt.

Das EU-Gericht gewährt in der Regel nur dann einstweilige Maßnahmen, die einen vorübergehenden Rechtsschutz bieten, wenn die Unternehmen nachweisen können, dass ihnen ein Schaden entstanden ist.

Fragwürdige Razzia

Die Europäische Kommission hatte im März wegen des Verdachts illegaler Absprachen und Verstöße gegen die EU-Kartellregeln Firmenräumlichkeiten durchsucht. Red Bull hatte daraufhin die Razzia angefochten und behauptet, die Vorwürfe seien unbegründet, und die EU-Wettbewerbshüter hätten keine ausreichenden Hinweise auf wettbewerbswidriges Verhalten gefunden, als sie die Razzia beschlossen hatten.

Red Bull kritisierte weiters die unbefristete Durchsuchung seiner Brüsseler Büros durch die EU-Wettbewerbsbehörde als „übermäßigen Eingriff” in die Rechte des Unternehmens – kam damit nun aber augenscheinlich nicht durch. (APA/red)

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