Spar: Gesamthöhe der Strafe schwer abschätzbar
APA/Barbara Gind
Zentrale SPAR Salzburg Klessheim
RETAIL Redaktion 02.11.2015

Spar: Gesamthöhe der Strafe schwer abschätzbar

Weitere Bußgeldanträge offen - höchste je in Österreich gegen ein Unternehmen verhängte Kartellstrafe

WIEN. Die Kartellstrafe von 30 Mio. € gegen Spar umfasst nur eine einzige Produktgruppe, nämlich Molkereierzeugnisse wie Milch, Joghurt und Käse. Weitere 16 Produktgruppen sind noch ausständig, zudem gibt es eigene Bußgeldanträge zu Bier und Mehl. Nur die Produktgruppe Fleisch und Wurst hat die BWB fallen gelassen. Für den Kartellexperten Martin Stempkowski ist die Gesamthöhe daher schwer abschätzbar.

Schon jetzt sei das vom Obersten Gerichtshof (OGH) als Kartellobergericht verhängte Bußgeld "massiv". "Wenn ich das mit den Produktgruppen multipliziere, sind wir in schwindelerregenden Höhen, sagte Stempkowski am Freitag zur APA. Allerdings sei diese Rechnung zu einfach. Von der theoretischen Höchststrafe von 867 Mio. € - zehn Prozent des Konzernumsatzes - sei man jedenfalls meilenweit entfernt. Dass die Kartellstrafe im zweistelligen Millionenbereich bleibt, sei aber nicht sicher, erklärte Stempkowski.

Schon jetzt sind die 30 Mio. € Bußgeld Rekord. Noch nie zuvor in der österreichischen Geschichte des Kartellrechts wurde eine derart hohe Strafe gegen ein einziges Unternehmen verhängt. Bisheriger Spitzenreiter war der Aufzughersteller Schindler mit 25 Mio. Euro, gefolgt von Kone mit 22,5 Mio. €. (APA)

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