Das ist die Wunschliste des Anwalts-Präsidenten
ADVISORY 16.01.2015

Das ist die Wunschliste des Anwalts-Präsidenten

Ausblick auf 2015 (Auch) Rupert Wolff fordert eine Deckelung der Gerichtsgebühren bei hohen Streitwerten

Mäßigung rund um den Alijev-Fall, neue Diskussionen hingegen über die Strafrechtsreform.

Wien. Den offen streitenden Anwälten in der Causa Alijev empfiehlt Rupert Wolff, „wieder zu einem gemäßigten Ton zu finden”. Alles andere wäre dem Ruf der gesamten Anwaltschaft in der Öffentlichkeit abträglich”, mahnt der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK). Disziplinarmaßnahmen seien Sache der Wiener Kammer, darüber dürfe aber öffentlich nicht informiert werden.

Eine „Traumwoche” hätten dem Justizministerium die Hypo Alpe Adria-Klagen vor Weihnachten beschert. Von der BayernLB hat das Ministerium bereits 28,8 Mio. € an Gebühren eingenommen, dazu kommen möglicherweise noch 42 Mio. € für die Klage der Republik gegen die BayernLB. Das sind aber nur die Pauschalen für die erste Instanz: Wenn beide Verfahren (falls auch die Republik zahlen muss) über alle drei Instanzen gehen, würden letztlich mehr als 300 Mio. € Gebühren ins Justizbudget fließen.

350.000 Euro sind genug

Für den ÖRAK-Präsidenten ist das ein sehr aktueller Anlass, um eine Gebührendeckelung zu verlangen. Alle vergleichbaren EU-Länder hätten einen „Deckel” – in Ungarn oder Italien sogar schon bei 2.000 €. Österreich sollte sich an Deutschland mit dem Maximum von rund 350.000 € orientieren. Zudem mahnt Rupert Wolff die im Regierungsprogramm vorgesehene Evaluierung aller Gerichtsgebühren ein – wobei er die Streichung der Gebühren für Jugendliche als „ersten Schritt” begrüßt.Mit den Hypo-Gebühren könne sich Justizminister Wolfgang Brandstetter jetzt einige nötige Reformen leisten, etwa im Strafvollzug, vor allem im Maßnahmenvollzug oder auch die Aufrüstung der EDV. Da sei ein Innovationsschub dringend geboten, um die Vorreiterreiterrolle Österreichs zu erhalten. So hielte Wolff es für sinnvoll, manche Gerichtsverfahren per Videokonferenz durchzuführen – etwa wenn nur die beiden Anwälte und ein Richter die Rechtssache besprechen.Sehr zufrieden ist Wolff mit der Zusammenarbeit mit Brandstetter – deutlich zufriedener als „in den Regierungsperioden davor”.Der seit einem Jahr amtierende Justizminister sei „ein Mann der Praxis, der beide Beine am Boden und einen Sinn für realisierbare Vorhaben” habe, aber auch ein „gewisses Frust-Toleranzniveau, wenn etwas nicht machbar ist”.

Weitere Vorschläge

Für das kommende Jahr hat der ÖRAK-Präsident noch einige weitere Wünsche. So sollte die Diskussion über die Strafrechtsreform „noch einmal aufgemacht” werden. Die Anwälte waren zwar in die Expertengruppe eingebunden, aber deren Reformvorschläge seien „nicht weltbewegend”. Nachschärfungen wären nötig, meint Wolff, etwa bei den wirtschaftsrelevanten Straftaten wie Untreue. Unverändert umgesetzt haben will er hingegen den Vorschlag der Expertengruppe zum Weisungsrecht. Zwar bräuchte man aus seiner Sicht gar keinen Weisungsrat. Aber der Kompromiss – ein beratender Beirat aus Generalprokurator und zwei Externen – sei „tragbar”, bleibe die Struktur doch schlank.Absolut in Ordnung ist für Wolff, dass der Justizminister das Weisungsrecht behält – „weil er ist politisch dem Parlament verantwortlich, wie andere Minister auch in ihrem Ressort”.„Wir wollen den Rechtsstaat entwickeln, wir wollen ihn aber auch vor Schaden behüten”, hatte Wolff zuletzt vor der Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gewarnt und eine solche als „Schadensfall” bezeichnet. Die Grundrechte der Bürger seien zu respektieren, insbesondere von der Politik und staatlichen Behörden. Der Schutz der Daten der Bürger müsse endlich ernst genommen werden, die Wiedereinführung wäre eine Respektlosigkeit gegenüber dem EuGH und dem VfGH.

Verständlicher werden

Außerdem seien viele Bürger mit der Sprache der Justiz schlicht überfordert. „Justitia soll blind sein, aber klar und deutlich sprechen. Nur wer verstanden wird, genießt das Vertrauen der Bürger. Wir Rechtsanwälte wissen das. Setzen wir uns gemeinsam dafür ein, zu einer für die Allgemeinheit verständlichen Sprache zu finden – arbeiten wir gemeinsam an verständlichen Gesetzen und Verordnungen und überarbeiten wir die Formalismen der Justiz im Zivil- und Straf- sowie auch jene im Verwaltungsverfahren.”(APA/red)

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