Im Ausland bestohlen? – Tipps und Tricks
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Kristina Tauer: ÖAMTC-Rechtsberatung gibt's unter 01/711 99-21530.
ADVISORY 22.05.2015

Im Ausland bestohlen? – Tipps und Tricks

Jenseits der Grenzen Diebstähle immer der Polizei melden, um Ansprüche geltend machen zu können

Wien. Die ÖAMTC-Touristik hat zusammengefasst, was zu tun ist, wenn man im Ausland bestohlen wird:
•?Anzeige: Grundsätzlich sollte bei einem Diebstahl im Ausland immer die örtliche Polizei verständigt und umgehend Anzeige erstattet werden. „Wichtig: Eine Kopie der Diebstahlanzeige aushändigen lassen, denn nur so erhält man notwendige Duplikate und kann Ansprüche z.B. bei der Versicherung, geltend machen”, rät ÖAMTC-Reiseexpertin Kristina Tauer.
•?Diebstahl des Koffers: Für das Reisegepäck gibt es Versicherungen, die Wertgegenstände in der Regel mit abdecken. „Es gibt allerdings auch Ausnahmen”, hält die ÖAMTC-Touristikerin fest. „Bargeld, Fahrkarten, Dokumente u.Ä. sind meist nicht versichert.” Haushaltsversicherungen beinhalten oft auch eine „Außenversicherung”, die im Urlaub für Einbruchdiebstähle (z.B. im Hotel) oder Raub gilt (nicht jedoch für einfache oder Trickdiebstähle).
•?Diebstahl von Reisedokumenten: Nach Anzeige bei der Polizei sollte man Kontakt mit der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat aufnehmen. „Dort erhält man gegen Vorlage der Diebstahls-anzeige einen Notpass”, erklärt Tauer. „Gibt es im Urlaubsland keine österreichische Vertretungsbehörde, kann man sich auch an die eines anderen EU-Mitgliedsstaats wenden.” Zurück in der Heimat, muss mit der ausländischen Diebstahlsanzeige eine neuerliche Anzeige erstattet werden. Dann erhält man einen neuen Reisepass.
•?Diebstahl des Führerscheins: Ein neuer Führerschein kann nur in Österreich ausgestellt werden. „Ist der Schein weg, sollte man bei der örtlichen Polizei nachfragen, ob man mit Diebstahls- bzw. Verlustanzeige weiterfahren darf”, so die ÖAMTC-Expertin.
•?Diebstahl von Bargeld: „Bestenfalls können Angehörige Geld über ein internationales Geldtransferinstitut überweisen”, erklärt die Club-Touristikerin. „Bei unverschuldeter Notlage helfen auch die Vertretungsbehörden, die gegen Verpflichtung zu späterer Rückzahlung sogar ein Darlehen für die Heimreise gewähren können.”(pj)

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