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27.02.2015

Berater vergibt einen „Fünfer”

Michael Kramarsch „Nicht Genügend” für Extra-Steuer auf hohe Managergagen

Wien. Österreich hat eine höhere Besteuerung für Managergehälter über 500.000 € eingeführt. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Regelung als verfassungskonform abgesegnet. Nach rechtlichem Maßstab mag es einen Einser dafür geben, nach Sinnhaftigkeit verdient sich die Maßnahme aber nur einen Fünfer, meint Michael Kramarsch, Chef des Unternehmensberaters hkp group.

Das neue System werde wahrscheinlich überhaupt keine Auswirkungen haben, vermutet Kramarsch. Letztlich sei es ein Sturm im Wasserglas: Weder werde es dem Staat dadurch substanziell besser gehen, noch werde es Einfluss auf die Bezüge haben. Allerdings erwartet der auf Vergütungsfragen spezialisierte Berater, dass große heimische Firmen mehr „Split-Kontrakte” vergeben – also einen Teil der Gagen ihrer Spitzenmanager in den Tochterfirmen verbuchen, soweit dort die Arbeit anfällt. Wenn ausländische Firmen über ein neues Headquarter entscheiden, könnte diese Mehrbelastung ebenfalls „eine gewisse Rolle spielen”.

Der Vergütungswahnsinn

In den USA gibt es schon seit Län-gerem eine ähnliche Maßnahme: Fixe, nicht am Erfolg orientierte Einkommen sind nur mehr bis zu einer Mio. USD steuerlich absetzbar. Das habe mit sich gebracht, dass sich alle fixen Vergütungen an dieser Schwelle orientierten, auch jene, die früher deutlich niedriger lagen. Außerdem habe daszum „Vergütungswahnsinn” mit „astronomisch hohen” Optionszahlungen geführt.Auch die in der EU diskutierte Variante, dass die Hauptversammlung festlegen kann, wie hoch und nach welchem System Vorstände vergütet werden, ist für Kramarsch „systemischer Unfug”.(APA/red)

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