ADVISORY
17.04.2015

Sportvereine unter Druck

Vereinsrichtlinien-Wartungserlass Neue Richtlinien sehen Trennung von Profi- und Amateurbetrieb vor

Vereine, die „Profis” beschäftigen, gelten nicht mehr als gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts.

Wien. Allein im Sportbereich gibt es in Österreich mehr als 14.000 Vereine mit mehreren Millionen Mitgliedern. Für viele dieser Vereine bedeutet der Vereinsrichtlinien-Wartungserlass 2015 des BMF, dass sie nicht mehr steuerlich begünstigt werden, sofern sie als Profibetrieb gelten. Der Erlass definiert Profisportler als Personen, die für ihre sportliche Tätigkeit mehr als 21.000 € pro Spielsaison erhalten. Sofern in einer Mannschaft mehr als 50% der Spieler Profisportler sind, gilt diese nicht mehr als Amateurmannschaft.

„Die Vereine müssen jetzt rasch klären, ob sie als Profibetrieb ein-gestuft werden”, rät Deloitte-Experte Wilfried Krammer. „Es ist notwendig, den Profibereich rechtzeitig aus dem gemeinnützigen Ver-ein auszugliedern, da sonst der ge-samte Verein, also auch die Berei-che Amateure und Jugend, automatisch steuerpflichtig werden!” Der Wartungserlass 2015 sieht vor, dass der Profibetrieb zwingend entweder in einen eigenen Rechnungskreis, in einen Zweigverein oder in eine Kapitalgesellschaft auszugliedern ist, ansonstengeht die steuerliche Begünstigung für den Gesamtverein verloren. Im Fall der rechtzeitigen Ausgliederung bis 1.1.2017 treffen die oben dargelegten Rechtsfolgen nur den ausgegliederten Profibetrieb.

Große Herausforderungen

„Erfahrungsgemäß benötigen derartige Entscheidungen in der Vereinsstruktur eine entsprechen-de Vorlaufzeit”, weiß Krammer. Die Änderungen stellen jedenfallserhebliche Anforderungen an Finanzverantwortliche in Sportvereinen, da nunmehr ein Teil des Ver-eins wie ein Unternehmen mit allendamit verbundenen steuerlichen Pflichten geführt werden muss.(pj)

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