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© APA/Herbert Pfarrhofer

Redaktion 26.11.2021

Der nächste Lockdown verschreckt die Gäste

Hatte sich der Tourismus im Sommer eben erst erholt, wird schon wieder zugesperrt. Eine Branche kämpft.

WIEN. Gerade hatte sich der Tourismus in Österreich über den Sommer etwas erholt, da ist es auch schon wieder soweit: Seit Montag, 22. November 2021, gilt wegen der dramatischen Corona-Lage wieder ein landesweiter Lockdown für alle. Wie schon aus früheren derartigen Phasen bekannt, müssen Handel, Gastronomie und Co. zusperren – und zwar bis einschließlich 12. Dezember, in Oberösterreich bis 19. Danach soll, so die Planung, für Geimpfte und Genesene wieder geöffnet werden, der Lockdown für Ungeimpfte geht aber weiter.

Von der Gastronomiesperre sind lediglich Betriebskantinen sowie gastronomische Betriebe in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen, Schulen und Kindergärten ausgenommen. Take-away ist gestattet, alkoholische Getränke dürfen aber nur verschlossen verkauft werden. Und: Diese Speisen und Getränke dürfen nicht im Umkreis von 50 m rund um den Betrieb konsumiert werden. Lieferservices bleiben erlaubt.
Ausnahmen in Beherbergungsbetrieben gibt es für jene Gäste, die zum Zeitpunkt des Lockdown-Beginns schon eingecheckt waren; diese dürfen bis zum vereinbarten Ende des Aufenthalts bleiben.
Ebenso erlaubt sind weiterhin Übernachtungen aus beruflichen Gründen – oder dann, wenn ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt.

Reisen ins Ausland möglich

Auslandsreisen sind auch während des bundesweiten Lockdowns möglich; dabei seien „natürlich” die Einreisebestimmungen des Ziellandes und nach Österreich zu berücksichtigen, so die Auskunft des Gesundheitsministeriums.

Der Breitensport – Vereinssport – wird eingestellt; der Skibetrieb wird allerdings während des Lockdowns entgegen ursprünglicher Pläne möglich sein. Bei der Benützung von Seil- und Zahnradbahnen ist ein 2G-Nachweis mitzuführen. Außerdem muss in geschlossenen Gondeln und abdeckbaren Sesselliften eine FFP2-Maske getragen werden – dies gilt auch für geschlossene ­Stationsgebäude.

Gastro am Gletscher

Nachdem klar war, dass im Lockdown die Seilbahnen nicht nur aus beruflichen Gründen oder zur Deckung persönlicher Bedürfnisse benützt werden dürfen, sondern auch von Skifahrern, wünschte sich die Seilbahn-Wirtschaft, dass auch die Skihütten offen halten dürfen. Der Obmann des Fachverbands der Seilbahnen in der Wirtschaftskammer, Franz Hörl, argumentierte auch mit „Sicherheitsgründen” – „weil wenn das Wetter umschlägt und Sie befördern weiter auf 2.500, 3.000 Meter auf den Gletscher, dann geht das an die Gefährdung der Skifahrer heran, wenn man nachher nicht die Möglichkeit hat, dass man dort auch eine Infrastruktur in Form der Gastronomie zur Verfügung stellt.”

Neue Regelung für Kurzarbeit?

Die Hotellerie forderte angesichts des neuerlichen Lockdowns, der mitten in die Vorbereitung der Wintersaison falle, eine neue Regelung für Kurzarbeit.

Die Kurzarbeit solle bereits ab dem ersten Tag eines Beschäftigungsverhältnisses möglich sein, denn man müsse die Mitarbeiter jetzt oder in den nächsten Wochen einstellen, damit die Hotels nach dem Lockdown überhaupt öffnen können, so WKÖ-Hotellerie-Obfrau Susanne Kraus-Winkler zur APA.
Derzeit werde mindestens ein voller Monat Beschäftigung für Kurzarbeit vorausgesetzt. „Wir fordern, dass in diesem außergewöhnlichem Fall Kurzarbeit ab dem ersten Tag möglich ist”, so die Spartenobfrau. Die Leute würden sich sonst in anderen Branchen eine Beschäftigung suchen und dann nach dem Lockdown nicht mehr in der Hotellerie arbeiten wollen, fürchtet sie. Die Wintersaison beginne je nach Lage und Höhe im letzten Novemberdrittel bis zu einer Woche vor Weihnachten. Die Hotels bräuchten aber alle eine gewisse Vorbereitungszeit zum Einarbeiten der Beschäftigten.
Vom Arbeitsministerium kam dazu umgehend eine Absage: Eine branchenspezifische Lösung für die Kurzarbeit gehe aus beihilfenrechtlichen Gründen nicht. „Das dürfen wir nicht”, so ein Sprecher des Ministerium. Wenn man dieses Erfordernis streichen würde, dass jemand bereits ein Monat beschäftigt sei, müsste man es für alle streichen. Es gebe aber diverse andere Hilfsinstrumente für Unternehmen.
Für die besonders betroffene Stadthotellerie werde man außerdem eine Verlängerung der Kurzarbeit über die 24 Monate brauchen, so Kraus-Winkler. Diese seien nun besonders von Stornos ausländischer Gäste betroffen.

Hoffnung Stammgäste

Grundsätzlich hoffe man auf die Stammgäste, die nach dem Lockdown einen Winterurlaub machen wollen. Die Hotels müssten derzeit extrem flexibel mit Stornierungsfristen sein, wenn sie ihre Gäste halten wollen. Viele würden auch in andere Winterdestinationen wie Südtirol, die Schweiz oder Frankreich wechseln. Bayern hingegen sei in einer ähnlichen schwierigen Lage wie Österreich, nur ohne Lockdown.

Es gebe noch viele offene Fragen, etwa betreffend Geschäftsreisender oder Gästen mit dringendem Wohnbedarf. Auch die Verlängerung der Überbrückungskredite und die Stundung der Sozialversicherungsbeiträge seien Themen. Diese würden sich hoffentlich bald klären, so die Spartenobfrau.

Kritik der ÖHV

Harte Worte kamen von der Hoteliervereinigung (ÖHV). „Dieser Lockdown hätte wohl verhindert werden können. In jedem Fall hätte er besser vorbereitet werden müssen”, so die ÖHV-Präsidentin Michaela Reitterer. So seien die Wirtschaftshilfen „über Nacht und ohne Einbindung von Praktikern beschlossen worden”. „Dass sich das Ergebnis stark von dem unterscheidet, was die Betriebe in der Praxis benötigten, kann da auch niemanden wundern”, kritisierte Reitterer.

Mit viel Frustration reagierte der Gastronomie-Obmann in der Wirtschaftskammer, Mario Pulker, auf den erneuten Lockdown. „Leider ist nun das eingetreten, was viele Experten bereits seit Langem prophezeit haben. Wir alle müssen nun den Preis für die Versäumnisse der letzten Monate zahlen.” Die Gastronomie werde durch diese neuerliche „Vollbremsung kurz vor Weihnachten” wieder einmal in ganz besonderer Weise getroffen.

Maßnahmen „alternativlos”

Man wisse aber, dass die Maßnahmen „alternativlos” seien. Um endlich einmal aus dieser Krise zu kommen, müsse die Impfquote rasch gehoben werden, „damit wir endlich dorthin kommen, wo viele europäische Länder bereits jetzt sind”.

Das Skigebiet Ischgl startet übrigens am 3. Dezember den Skibetrieb. Der Ort war zu Pandemiebeginn als Corona-Cluster in die Negativschlagzeilen geraten. Die strafrechtlichen Ermittlungen in der Causa Ischgl wurden eingestellt. „Es kommt zu keiner Anklage”, teilte die Innsbrucker Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. (sb/APA)

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