WIEN. „Die rechtlichen Weichen für den Tourismussommer sind gestellt”, kommentiert Robert Seeber, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der WKÖ, die neue Öffnungsverordnung, die mit 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Damit verbunden ist auch das Ende der Maskenpflicht in Gastronomie-, Sport- und Freizeitbetrieben. In Betrieben, in denen die 3G-Regel gilt, sei die Aufhebung der Maskenpflicht für getestete Gäste und Mitarbeiter gerade zur heißen Jahreszeit „eine wertvolle Erleichterung”. Seeber: „Wir haben jetzt nicht nur Grund zu feiern, wir dürfen auch feiern” – schließlich öffnet auch die Nachtgastronomie wieder, wenn auch nur zu maximal 75% „befüllt”. Für etwas Verunsicherung habe zuletzt gesorgt, dass die aktuellen Bestimmungen zu veranstaltungsartigen Zusammenkünften lediglich für wenige Wochen gelten. Für die Zeit danach werfe dies die Frage auf, auf welcher rechtlichen Grundlage die Behörden eine Bewilligung für Gelegenheitsmärkte, Festivals und sonstige größere Veranstaltungen auszustellen haben.
Gängige Impfstoffe zulassen
Angesichts der langen Planungszeiten bei größeren Events hofft Seeber, dass sich „im Zuge konstruktiver Gespräche rasch ein rechtssicheres einheitliches Vorgehen finden lässt”. Mit Blick auf den Incoming-Tourismus erinnert er daran, dass in den kommenden Wochen vermehrt auch Gäste nach Österreich kommen werden, die nicht mit den von der EMA zugelassenen Impfstoffen geimpft sind. Das gelte für zahlreiche Mitarbeiter aus Ungarn, Serbien, etc. Seeber plädiert dafür, sämtliche breitflächig verwendeten Impfstoffe, „also etwa auch Sputnik”, anzuerkennen. (red)