WIEN. Die Abstimmung über das EU-Lieferkettengesetz ist bekanntlich vertagt, eine qualifizierte Mehrheit war nicht in Sicht. Zu groß waren die Bedenken. „Gut gemeint ist nicht gut gemacht. Die Ausgestaltung der neuen EU-Richtlinie zum Lieferkettengesetz bürdet Unternehmern in Österreich und Europa unerfüllbare Informations- und Prüflasten auf und droht in der aktuellen Ausgestaltung zum massiven Bürokratiemonster zu werden”, so IV-Generalsekretär Christoph Neumayer. Die Richtlinie in der vorliegenden Form sei für Unternehmen schlichtweg nicht umsetzbar. Die damit verbundenen Kontrollpflichten, über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg, entzögen sich jeglicher unternehmerischen Realität. (hk)
Starker Anstieg bei rechtlicher Beratung für Journalisten
Die Beratungsfälle des Rechtsdiensts Journalismus nehmen zu. Suchten Journalisten von Herbst 2022 bis 2023 noch 66 Mal rechtlichen Rat, war es von Herbst 2024 bis 2025 mit 118 fast
