INDUSTRIAL TECHNOLOGY
© PantherMedia / Pixinooo

Relaxen ohne Qualitätsverlust: Die EU-Roaming-Regelung gilt in der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen.

Redaktion 08.07.2022

Roam like @ Home

Die neue Verordnung, die am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist, verlängert das „Roaming zu Inlandspreisen” bis 2032.

WIEN. „Rechtzeitig zu Ferienbeginn tritt die neue EU-Roamingverordnung in Kraft und bringt einige wesentliche Verbesserungen für Reisende innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums”, informiert Klaus Steinmaurer, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, und führt aus: „Für Endkunden-Roamingdienste gilt nun nicht mehr nur der gleiche Preis, sondern auch die gleiche Qualität. Das heißt, es gelten die gleichen technischen Bedingungen wie im Inland.”

Allerdings mit einer Voraussetzung: Im ausgewählten ausländischen Mobilfunknetz müssen die Technologien derselben Generation verfügbar sein. So habe man – soweit technisch vorhanden – beispielsweise Anspruch auf die gleiche Internetgeschwindigkeit wie bei der Nutzung in Österreich.
Denn die neue EU-Roamingverordnung verbietet es den Anbietern, die Geschwindigkeit der Datenübertragung im Ausland zu drosseln, wie es bisher häufig der Fall war. Pünktlich zur Haupturlaubszeit werde es jetzt auch im EU-Ausland möglich sein, datenintensive Dienste wie Streaming von Filmen oder Videotelefonie zu nützen.
Zwar seien die Beschwerden zu überhöhten Telefonrechnungen aufgrund von Roaming seit der Einführung von Roam like at Home in der Schlichtungsstelle der RTR deutlich zurückgegangen, jedoch „wurden uns immer wieder Fälle, bei denen hohe Telefonrechnungen durch Roaming auf Schiffen entstanden, gemeldet”, so Steinmaurer. Auf Fähren oder Kreuzfahrtschiffen könne es vorkommen, dass sich SIM-Karten automatisch in das Netz des Schiffes einwählen.

Sonderfall Schiff und Flieger

Mobilfunk-Anbieter sind zwar grundsätzlich dazu angehalten, Roamingdienste vorrangig auf Basis terrestrischer Netze anzubieten, auf manchen Schiffen und in manchen Flugzeugen besteht aber dennoch die Möglichkeit, eine Verbindung zu nichtterrestrischen Netzen (z.B. Satellitennetze) herzustellen und so – meist kostspieligere – Mobilfunkdienste zu nutzen. Hier gilt der Grundsatz „Roam like at Home” zwar nicht, dennoch muss der Mobilfunk-anbieter angemessene Vorkehrungen treffen, um vor „Rechnungsschocks” zu schützen. (hk)

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL