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Die Preisentwicklung von Gebrauchtwagen ist nun noch detaillierter nachverfolgbar.

Redaktion 18.03.2016

Neue Tools für Händler

Fahrzeug-Informationsdienstleister Eurotax hat seinen Index überarbeitet und ein neues AbfallprüfTool gelauncht.

WIEN. Seit dem 1. Jänner hat der Exporteur eines Gebrauchtwagens im Fall einer Kontrolle durch die Behörde den Nachweis zu erbringen, dass es sich nicht um ein Altfahrzeug handelt. Da laut Abfallwirtschaftsrecht ein Altfahrzeug einen gefährlichen Abfall darstellen kann und nicht mehr exportiert werden darf, ist dieser Nachweis notwendig. Infolgedessen müssen Sachverständige, Autohändler oder Werkstätten beurteilen, ob die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs überproportional übersteigen oder im Gegenteil, ob eine Verwendung des Fahrzeugs in Österreich wieder stattfinden kann.

Dokument für den Export

Als Reaktion auf die Neuregelung hat Eurotax das AbfallprüfTool (EAT) als Unterstützung für diese Beurteilung entworfen. Eine bestehende Reparaturkalkulation von der bereits anerkannten Anwendung EurotaxRepairEstimate kann als Basiskalkulation dafür verwendet werden.

Das Resultat der durchgeführten Beurteilung im neuen Tool ist eine Beurkundung über die Reparaturfähigkeit des betroffenen Fahrzeugs, die im Falle einer Kontrolle durch die Behörden als Dokument für den Export vorgelegt werden kann.

Index wurde neu gestaltet

Auch beim mittlerweile bekannten Index der Fahrzeugs-Informationsplattform Eurotax (die Eurotax ­Österreich GmbH ist Teil der international agierenden EurotaxGlass's Gruppe) gibt es Neues. Der wurde nun nämlich noch übersichtlicher gestaltet und bietet nun einen schnelleren und umfassenderen Einblick in die Situation am Gebrauchtwagenmarkt.

Der neue Eurotax Index liefert anschaulich die Entwicklung des Verkaufspreises von typischen Gebrauchtfahrzeugen am Händler-Gebrauchtwagenmarkt.
Typisch ist hier ein dreijähriges Fahrzeug mit einer markt- und altersentsprechender Kilometerleistung.
Um die Preis-Entwicklung am Markt noch besser und übersichtlicher aufzeigen zu können, hält Eurotax das Alter des abgefragten Fahrzeugs über die Monate konstant, also immer bei genau 36 Monaten. (red)

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