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Dinko Fejzuli 29.03.2019

Das Urheberrecht als Kampf der Generationen

Während Content-Produzenten erstmals faire Regeln ­orten, sprechen die Jungen sogar von Internet-Zensur.

••• Von Dinko Fejzuli

Nach drei Jahren Verhandlungen und kurz vor Schluss von europaweiten Protesten begleitet, wurde das neue Urheberrecht Dienstag dieser Woche im EU-Parlament beschlossen. Auch der umstrittene ehemalige Artikel 13, nun Artikel 17, blieb Teil der Richtlinie. Er soll Plattformen wie YouTube beim Schutz der Urheberrechte von Kreativen und Autoren stärker in die Pflicht nehmen. Damit geht eine jahrelange Forderung von all jenen in Erfüllung, deren Content nicht nur Google oder YouTube nutzen, ihn mit Werbung versehen und Geld damit verdienen, ohne die ursprünglichen Urheber am Erlös teilhaben zu lassen. Vor allem die sogenannten Upload-Filter zogen den Zorn vieler auf sich.

VÖZ zeigt sich erfreut

Entsprechend erfreut zeigt man sich auch beim Verband Österreichischer Zeitungen: VÖZ-Präsident Markus Mair sprach in einer ersten Stellungnahme „von einer wichtigen Weichenstellung, die den Erhalt von unabhängigem Journalismus in der digitalen Welt sichern kann. Aufgrund der jahrelangen Auseinandersetzung zur EU-Urheberrechtsreform hat diese Einigung nahezu historischen Charakter.”

Und, so Maier: „Das Lobbying und die verbreitete Verunsicherung der großen US-Plattformen, die auch viele Nutzer in den Bann gezogen haben, war letztendlich nicht erfolgreich.” Ein wichtiges Signal für die europäische Kreativ- und Medienindustrie”, so VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger.
Auch die AKM, ein großer Vertreter der heimischen Kreativwirtschaft, fand nur lobende Worte für den Beschluss. Dort spricht man von einer erstmaligen Basis für eine „faire Vergütung” für die Online-Nutzung von Werken Kreativschaffender.
Weiter heißt es: „Die Richt­linie sorgt für faire Wettbewerbsbedingungen und sichert die kulturelle Vielfalt in Europa. Gleichzeitig ist die Freiheit, das Internet umfassend zu nutzen, für die User rechtlich abgesichert.”
Doch es gab, wie in den Wochen davor, nun auch etliche kritische Stimmen. So sprach man bei der ISPA, dem Verband der Internet-Service-Provider, im Vorfeld von einer „Katastrophe”, sollte der Beschluss so fallen, wie geplant.
Man erkenne zwar die gute Absicht hinter der Reform, mit der Umsetzung sei man aber nicht zufrieden. Innovation und Kreativität würden beschränkt und der Anreiz für die Etablierung neuer Geschäftsmodelle würde geschwächt werden, so die ISPA.
Neun Organisationen, die im Internetumfeld aktiv sind, kritisieren in einem gemeinsamen Brief die EU-Urheberrechtsrichtlinie. Zusammengefasst beanstanden diese die Verpflichtung zur Online-Überwachung durch einen Einsatz von Upload-Filtern sowie die Behinderung innovativer Dienste durch ein Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse.

Google: Rechtsunsicherheit

Und was sagt einer der Adressaten der neuen Regelung, Google, zu der ganzen Sache?

Hier ließ man via einem Sprecher verlauten: „Die Urheberrechtsrichtlinie wurde zwar im Laufe der langjährigen Diskussionen verbessert. Sie wird jedoch immer noch zur Rechtsunsicherheit führen und die kreative wie auch die digitale Wirtschaft Europas beeinträchtigen. Es kommt auf die Details an; deshalb begrüßen wir es, dass wir bei der Umsetzung dieser neuen Regeln in den Mitgliedsstaaten der EU mit Politikern, Verlagen, Kreativen und Rechteinhabern zusammenarbeiten können.”

Was sagen die Parteien?

Schaut man sich an, wie die österreichischen Vertreter in Brüssel abgestimmt haben, so zieht sich ein tiefer Graben durch die Parteienlandschaft: Zugestimmt hat die ÖVP, und der Koalitionspartner hat sich enthalten.

Heftigen Widerstand gab es seitens der SPÖ, der Neos und der Grünen.
SPÖ-Mann Andreas Schieder bezeichnete die Befürworter der Richtlinie gar als „Totengräber des Internets” und der Grüne Werner Kogler bezichtigte jene, die dafür gestimmt haben, als Gegner des freien Internets.

Wie geht es weiter?

Seitens jener, die die Reform ablehnen, macht man sich übrigens noch Hoffnungen, das aus ihrer Sicht Schlimmste noch verhindern zu können, denn auch wenn die Reform im EU-Parlament nun beschlossen wurde, bedarf es noch der Umsetzung in den nationalen Parlamenten. Bevor die Richtlinie in Kraft treten kann, müssen die EU-Staaten den Kompromiss noch einmal bestätigen; dies hatten sie im Februar schon einmal getan. Gegner der Reform setzen dennoch ihre Hoffnung in dieses Votum, welches, wie zu hören war, am 14. April über die Bühne gehen soll.

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