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„Verpachtete Grundstücke können belastet, veräußert, verschenkt oder vererbt werden”, so Mario Deuschl, GF wert.bau Errichtungs Gmbh.

Redaktion 15.04.2022

Baurecht rechnet sich

Oder: Wie die Wertsteigerung eines Grundstücks in laufende und wertangepasste Einnahmen umgewandelt werden kann.

LINZ. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Wohnraum steigen auch Grundstücke im Wert. Aber deswegen gleich verkaufen? Auf Basis des Baurechts bietet sich die Möglichkeit – zusätzlich zur Wertsteigerung –, laufend mit dem Grundstück Geld zu verdienen, ohne es zu veräußern: die Verpachtung.

„Bei einem Grundstück lässt sich ein Bauzins von jährlich rund 3,5 Prozent des Grundstückwerts generieren. Festzuhalten ist, dass der Bauzins wertgesichert auf Basis des Verbraucherpreisindex laufend indiziert wird”, sagt Mario Deuschl, Geschäftsführer der wert.bau Errichtungs Gmbh.

Win-win für alle Beteiligten

Der Verkehrswert wird in einem Vergleichsverfahren durch den Bauträger in Abstimmung mit den Grundeigentümern ermittelt oder im Bedarfsfall durch einen gemeinsam bestimmten Sachverständigen.

Die wert.bau Errichtungs Gmbh hat ein „all-in99”-Konzept für Vorsorgewohnungen in Massivholz-Bauweise in Kombination mit der Grundstücks­pacht auf Baurecht entwickelt. „Der Vertrag mit einem all-in99 Wohnbau wird – wie es schon der Name vermittelt – auf 99 Jahre abgeschlossen”, erläutert Deuschl.
Die gesetzliche Grundlage bildet das Baurechtsgesetz; es sieht eine Laufzeit von mindestens zehn Jahren bis maximal 100 Jahre vor. Dem Eigentümer bleibt grundsätzlich das Recht, das Grundstück zu belasten, veräußern, verschenken oder zu vererben. Die Verpachtung sei aber auch für Bauträger interessant, erklärt Wolfgang P. Stabauer, geschäftsführender Gesellschafter der Öko-Wohnbau SAW GmbH. Da der Grund bei all-in99 nicht gekauft, sondern gepachtet werde, seien die Herstellungskosten um bis zu 20% günstiger als bei klassischen Bauvorhaben. (hk)

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