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© D.A.S. Rechtsschutz AG

Redaktion 23.06.2023

D.A.S. warnt vor Änderung

WIEN. Am 1. Juli 2023 tritt mit der Einführung des Bestellerprinzips die „gefürchtete” Änderung im Maklergesetz in Kraft: Bei der Vermittlung von Mietwohnungen trägt dann jene Vertragspartei die Maklerprovision, die den Makler zuerst beauftragt hat.

Als mögliche Konsequenz erwartet die D.A.S. Rechtsschutzversicherung ein Informationsdefizit auf Mieterseite. Da üblicherweise der Vermieter als Erstauftraggeber den Maklervertrag abschließt, würden Makler voraussichtlich keinen provisionsfreien Vertrag mehr mit Mietern eingehen. „Das kann zu einem Entfallen von Informationspflichten der Makler gegenüber potenziellen Mietern führen”, so Ingo Kaufmann, Mitglied des D.A.S.-Vorstands.

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