••• Von Paul Christian Jezek
WIEN. Per Initiativantrag will die Stadtregierung am 18.3. eine Novelle zum Baurecht verabschieden, die es ihr erlaubt, Wohnquartiere de facto ohne Berücksichtigung des Baurechts zu errichten.
„Dies beschränkt sich nicht nur auf die vorübergehende kurzfristige Unterbringung von Flüchtlingen, lässt also für ‚staatlich organisierte Nutzung' einen kaum eingrenzbaren Spielraum”, moniert Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien. „Das bedeutet, dass z.B. auch in Betriebsbau- und Industriegebieten wie etwa in der Ziedlergasse oder Siemensstraße die intensiven Bemühungen, diese langfristig zu erhalten, unterlaufen werden, obwohl derzeit an einem neuen Betriebsflächenkonzept gearbeitet wird.”
Dass die Nachbarrechte im baurechtlichen Verfahren außer Kraft gesetzt werden, könne darüber hinaus schwerwiegende Folgen für die benachbarten Unternehmen mit sich bringen. „Nicht bedacht wurde offensichtlich, dass es dadurch zu massiven Verschlechterungen im Betriebsanlagenverfahren kommen wird – wenn man etwa an die Lärmproblematik oder an die erhöhten Zufahrtserfordernisse denkt. Dies kann in weiterer Folge zu erheblichen Kostenbelastungen und als Draufgabe eventuell auch zu Verwaltungsstrafen führen.”
Denn der Grundsatz „Beraten statt strafen” habe sich in der Wiener Verwaltung gegenüber der Wirtschaft „noch nicht sehr durchgesetzt”, kritisiert Ruck.
Mehr Tempo für Infrastruktur
Der Präsident der Wiener Wirtschaftskammer fordert zudem mehr Tempo bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten wie dem Ausbau der Stadtstraße nach Aspern, des Flughafens und dem Bau eines internationalen Busbahn- hofs sowie ein Ende des kommunalen Querlegens beim Bau des Lobautunnels. „Die schwierige Situation aufgrund des starken Wiener Bevölkerungswachstums können wir langfristig nur gemeinsam meistern. Politik und Wirtschaft müssen zusammenarbeiten, damit sich am Standort Betriebe ansiedeln und mehr Jobs entstehen.”