WIEN. Im heurigen Jahr kommen auf die Verkehrsteilnehmer in Österreich einige Neuerungen zu. Der ÖAMTC hat in einer Aussendung einen Überblick gegeben, was schon jetzt bekannt oder absehbar ist.
Neues bei Autobahn-Vignetten
Neu eingeführt wurde mit dem Jahreswechsel eine 1-Tages-Vignette; diese ist ausschließlich digital verfügbar und wird besonders für Urlaubsende auf der Durchreise interessant sein.
Ein Mal pro Jahr ist die Umregistrierung der digitalen Vignette ohne Angabe von Gründen möglich, solange der Zulassungsbesitzer gleich bleibt. Dies ist beim Fahrzeugwechsel hilfreich, wenn ein neues Kennzeichen zugewiesen wird.
Menschen mit Behinderungen bekommen die Jahresvignette und – seit 1. Dezember 2023 neu – auch die Streckenmaut, beispielsweise für Brenner- oder Tauernautobahn, kostenlos.
Bei extremer Geschwindigkeitsübertretung (die Rede ist von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und mehr als 90 km/h außerorts) kann das Auto ab März beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Gehört das Auto nicht dem Raser, kann es zwar beschlagnahmt, aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen wird in den jeweiligen Fahrzeugpapieren ein lebenslanges Lenkverbot für den Fahrer eingetragen werden.
Neue Assistenten als Pflicht
Ebenfalls neu: Nach der EU-Typengenehmigungs-Verordnung müssen Fahrzeuge mit Erstzulassungsdatum ab 6. Juli verpflichtend mit folgenden hochentwickelten Fahrassistenzsystemen ausgestattet sein: Notbremsassistent, Notfall-Spurhalteassistent, intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Rückfahrassistent, Notbremslicht und Müdigkeitswarner. Zudem werden ab dann unfallbezogene Parameter vor, während und nach einem Aufprall – ausschließlich zum Zweck der Unfallforschung – gesammelt und anonymisiert abgelegt. Eine Schnittstelle zur Erleichterung der Nachrüstung mit alkoholempfindlichen Wegfahrsperren kann weiters die Inbetriebnahme des Kfz durch eine unter Alkoholeinfluss stehende Person unterbinden.
Neue Gewichtsdefinition
Statt dem „höchsten zulässigen Gesamtgewicht” entscheidet künftig die „technisch zulässige Gesamtmasse”, ob für ein Fahrzeug die Vignette oder die – höhere, fahrleistungsabhängige – Lkw-Maut zu bezahlen ist. Wohnmobile und andere auf 3,5 t „abgelastete” Fahrzeuge, die nach dem 1. Dezember 2023 erstmals zugelassen werden, unterliegen künftig der Lkw-Maut. (APA)