Austrian verlängert temporäre Einstellung des Flugbetriebs bis 19. April 2020
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DESTINATION Redaktion 24.03.2020

Austrian verlängert temporäre Einstellung des Flugbetriebs bis 19. April 2020

Kurzarbeit: Alle rund 7.000 Mitarbeiter vorerst bis dahin auf Kurzarbeit, alle Linienflüge werden aus den Buchungssystemen genommen.

WIEN. Nachdem sich die weltweiten Einreisestopps aufgrund des Coronavirus nicht gelockert haben und es weiterhin wenig Nachfrage nach Flugreisen gibt, wird Austrian Airlines den Linienflugbetrieb bis 19. April einstellen. Rückholflüge werden weiterhin durchgeführt. So fliegen heute zwei Langstreckenflugzeuge des Typs B777 nach Punta Cana, Havanna und Mexico City, um im Auftrag des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten gestrandete Österreicherinnen und Österreicher nach Hause zu fliegen.

Austrian hatte ihre temporäre Einstellung zunächst bis 28. März angekündigt. Passagiere, die in diesem Zeitraum einen gebuchten Flug haben, werden – sofern möglich – auf andere Fluglinien umgebucht. Passagiere können ihre Tickets aber auch kostenlos umbuchen oder ruhend stellen.

Austrian Airlines-CCO Andreas Otto: „Wir bitten unsere Passagiere um Geduld für die Wartezeit bei der Bearbeitung Ihrer Anfragen. Ich versichere, dass unsere Servicemitarbeiter die Umbuchungen und Anfragen so rasch wie möglich bearbeiten.“

Austrian Airlines hat sich inzwischen mit Betriebsrat, Gewerkschaft und der Wirtschaftskammer auf ein Kurzarbeitsmodell verständigen können. Zuvor hatte der rot-weiß-rote Carrier am 6. März beim Arbeitsmarktservice Kurzarbeit angemeldet.

Folgende Eckpunkte sieht die Vereinbarung vor

Die „Corona-Kurzarbeit‘ sieht eine Reduktion der Arbeitszeit auf bis zu 10% mit einem Gehalt von bis zu 90% vor. Die Differenz wird durch eine AMS-Förderung abgedeckt, bzw. durch Austrian aufgefüllt. Austrian Airlines hat diese Vereinbarung vorerst für einen Monat abgeschlossen, beginnend mit dem 20. März mit Verlängerungsoption auf weitere Monate, je nach weiterer Entwicklung der Situation. Maximal ist die Dauer der Kurzarbeit für sechs Monate möglich.

Auch alle Führungskräfte nehmen grundsätzlich an der Kurzarbeit teil. Der Vorstand hat jedoch die Möglichkeit, aufgrund betrieblicher Notwendigkeit Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zu exkludieren. In diesem Fall wird ein Gehaltsverzicht vereinbart.

CEO Alexis von Hoensbroech: „Ich möchte mich beim AMS für die rasche und pragmatische Hilfe bedanken und bei den Sozialpartnern für die gute Zusammenarbeit im Rahmen der Kurzarbeitsverhandlungen. Damit wird Austrian Airlines vorerst erheblich entlastet. Jetzt richten wir den Blick nach vorn und bereiten uns darauf vor, den Flugbetrieb nach dem Coronabedingten Stillstand möglichst bald wieder hochzufahren.“ (red)
 

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