••• Von Skender Fejzuli
Es war ein kühler Tag, an dem sich die Experten in Salzburg zusammensetzten, um über das Thema zu sprechen, wenn es um die Zukunft geht: die Vorsorge. Viele werden jetzt denken, dass dafür noch viel Zeit bleibt; sie vergessen aber, dass die Gegenwart sehr kurzweilig ist, und die Zeit, in der sie für ihr zweites Leben vorsorgen können, immer knapper wird. Auch wenn wir immer älter werden und die heute Geborenen eine Lebenserwartung von rund hundert Jahren haben: Laut den Studien, die Kurt Molterer, Vorstandsvorsitzender der Nürnberger Versicherung und Gastgeber, vorlegt, gibt es keine Altersgrenzen, wenn es um einen möglichen Pflegefall geht. Man kann in jedem Alter zum Pflegefall werden. Dies wiederum führt zu vielen Veränderungen im familiären Umfeld. Trotzdem fehlt die Bereitschaft, sich mit dem Thema Pflege auseinanderzusetzen – und zwar in einer lebensnahen und realistischen Annäherung an das Thema. „Wir müssen die Pflegevorsorge thematisieren und dafür sorgen, dass die Menschen verstehen, dass es notwendig ist, so früh wie möglich mit der Vorsorge anzufangen”, fügt Christoph Berghammer, Obmann des Fachverbands der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten der WKO, hinzu – „damit man abgesichert ist, wenn es passiert.”
Die Kosten der Pflege
Laut neuesten Zahlen werden rund 217 Mio. € jährlich für die Grundversorgung von 455.682 Pflegebeziehern vom Staat bereitgestellt, bestätigen Manfred Feichtenschlager, Leiter Fachabteilung Soziale Arbeit, und Klemens Manzl, Leiter Familien- und Sozialzentrum Salzburg Stadt des Hilfswerks Salzburg, die Zahlen von Molterer. Feichtenschlager vermutet aber, dass bei diesen Zahlen eine Dunkelziffer von 20% im Raum steht, die sich aus Menschen zusammensetzt, die noch keine Pflegestufe vom Staat erhalten haben, aber pflegebedürftig sind. Meistens sind es ländliche Familienverbände, die sich um ihre Angehörigen kümmern, ohne die staatlichen Mittel in Anspruch zu nehmen. In den Städten sieht es laut Manzl wieder anders aus. „Die meisten Menschen sind überlastet, und die aktuelle Gesellschaftsform sieht es auch nicht wirklich vor, dass Kinder die Eltern pflegen. So würden zwei Gehälter für den Lebensunterhalt benötigt”, wirft Molterer ein. Das durchschnittliche Pflegegeld lag im August diesen Jahres, laut Daten der Nürnberger Versicherung, bei 475 €. Ohne die Einteilung in Pflegestufen wäre aber nicht einmal diese Grundversorgung möglich. Wobei die Hauptgruppe die Pflegestufe zwei mit 285 € pro Monat den Großteil bildet. Maximal gibt es 1.665 € für Pflegestufe sieben. Vergleichsweise kostet eine 24-Stunden-Pflege rund 2.500 €, wobei sich die echten Kosten, laut Molterer, auf bis zu 3.700 € belaufen können. Sollten das Vermögen und das verfügbare Monatseinkommen dafür nicht ausreichen, gerät das Erbe ins Fadenkreuz.
Schwindet das Erbe?
Solche Herausforderungen landen täglich bei Notar Claus Spruzina. Primär muss für die Pflege eigenes Vermögen verwendet werden. „Besonders Liegenschaften stellen einen verwertbaren Vermögenswert dar. Aber wirklich kritisch wird es, wenn der Pflegefall in einer Partnerschaft auftritt”, so Spruzina. Landet ein Partner in einer Pflegeeinrichtung, dann wird seine Pension für Pflegekosten verwendet; die Pension des Partners ist oft nicht mehr ausreichend, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn der Partner auch noch Eigentümer oder Teileigentümer des Eigenheims ist, steht ganz schnell ein Pfandrecht im Grundbuch. Das Ergebnis ist laut dem Notar eindeutig: „Zieht der Partner dann noch aus, ist auch das Eigenheim für die Erben verloren. Verhindert werden kann dieser Zugriff nur durch eine Übergabe, die mindestens fünf Jahre vor dem Pflegefall liegen sollte. Zu beachten ist allerdings, dass nach dem ABGB Eltern gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig sind, und Kinder gegenüber ihren Eltern. Der Salzburger Sozialhilfeträger verzichtet aber diesbezüglich nach derzeitiger Rechtslage auf die Geltendmachung.”
Vorsorgevollmacht
Wie sieht es in dieser Situation mit der Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung aus? Oft kann der zu Pflegende – zum Beispiel aufgrund einer Demenzerkrankung – keine Entscheidung über seine Pflege und seinen Aufenthaltsort treffen. Hier würde eine Vorsorgevollmacht Abhilfe schaffen: Eine Person des Vertrauens könnte die für den zu Pflegenden beste Entscheidung treffen. Will der zu Pflegende ausschließen, dass sein Leben von Ärzten „um jeden Preis” verlängert wird, muss er eine Patientenverfügung errichten oder in der Vorsorgevollmacht den Bevollmächtigten auch zu Entscheidungen über ärztliche Maßnahmen ermächtigen. Vor dem Pflegeheim steht aber meistens das Krankenhaus.
Und dann Pflegeheim
„Die Krankenhäuser sind aber gerade dabei, diese Dauergäste aus Kostengründen von Case and Care Managern zu eruieren und zu entlassen, da sie nicht für die Pflegefälle zuständig sind”, sagt Peter Weixelbaumer, Leiter Prozesse und Optimierung Gesundheits-, Pflege- und OP-Bereich der Einkaufsgemeinschaft für niedergelassene Ärzte und das Gesundheitswesen MMI Medical Management International GmbH. Was nun? „Bei vielen folgt das Hilfswerk als erste Anlaufstelle”, ergänzt Manzl.
Die Zukunft unserer Zukunft
Trotzdem gibt es schon einige Puzzlesteine, die uns fit für die Zukunft machen – zum Beispiel das dem Alter entsprechende Wohnumfeld, empfindet Feichtenschlager als wesentlich. Weixelbaumer wiederum sieht moderne Ansätze im Pflegeheimalltag als wichtigen Faktor. Spruzina erkennt im Pflegevermächtnis, das Anfang 2017 in Kraft tritt, eine Entlastung für Familien. Für Molterer ist schnell klar, dass die Lösung in der Sensibilisierung und Schaffung steuerlicher Vorteile für die Pflegevorsorge liegt.