••• Von Helga Krémer
WIEN. „Zukunft der Arbeit, Zukunft des Standorts”, lautet Punkt 1 des Regierungsprogramms 2017/2018, Unterpunkt 1.2. gar „Vermeidung von Gewinnverschiebungen”. Das BMF arbeite auf Hochtouren an diesem Maßnahmenpaket, ist in einer NexisLexis-Aussendung zu lesen. Diesen Juni sollte es den Ministerrat passieren; als Start wird der 1. Jänner 2018 angepeilt. Eile wäre geboten, denn die Steuervermeidungspraktiken internationaler IT-Großkonzerne sind ja bereits legendär.
Das Wichtigste im Sonderheft
In der Zwischenzeit haben für das aktuelle RdW-Sonderheft „Brennpunkt internationales Steuerrecht” österreichische Steuerexperten das Wichtigste dazu aufgegriffen; die Themen reichen von den Anforderungen an das Betriebsstättenkonzept durch die Digitalisierung und Auswirkungen des Multilateralen Abkommens der OECD auf den Betriebsstättenbegriff bis zur Frage, in welchem Verhältnis Doppelbesteuerungsabkommen zu nationalen Grundrechten stehen. Weitere Themen: Ob nationale Alleingänge wie die britische „Diverted Profits Tax” Erfolg haben können – und ob den typischen Geschäftsmodellen von IT-Großkonzernen überhaupt beizukommen ist …