WIEN. Der Besitz und die Verwendung von Drohnen wird immer beliebter. Gemeint sind natürlich nicht jene vom Kaliber des kürzlich vom Iran abgeschossenen US-Militärfluggeräts, sondern jene im Taschenformat, die gern als Spielzeug gesehen werden.
Auch so ist auch im Sommerurlaub das kleine und meist preisgünstige Flugobjekt mit im Gepäck. Doch Vorsicht: In den Top-Urlaubsländern der Österreicher gelten recht unterschiedliche Regelungen und Gesetze hinsichtlich der Drohnennutzung.
Strafen drohen im Ausland
„Besitzer von Drohnen sind sich der Risiken und drohenden Strafen meist gar nicht bewusst. Diese können im jeweiligen Urlaubsland durchaus teuer ausfallen”, sagt Doris Wendler, Vorstandsdirektorin der Wiener Städtischen Versicherung.
In Italien gelten in vielen Städten wie Rom, Venedig und über dem Vatikan Flugverbote für Drohnen. Darüber hinaus ist es verboten, an Stränden zu fliegen, wenn sich andere Personen dort aufhalten. Eine Haftpflichtversicherung ist verpflichtend.
In Kroatien sind Aufnahmen mit einer Kamera-Drohne verboten. Allgemein dürfen Drohnen nur in Sichtweite und maximal 120 m über Grund fliegen; eine Vorab-Genehmigung der kroatischen Flugsicherheit und Versicherung sind dabei zwingend.
In Spanien ist das Fliegen mit Drohnen ohne Anforderungen erlaubt, regionale Behörden können aber eigene Auflagen erlassen. Zudem herrscht ein Nachtflugverbot für Drohnen über zwei Kilogramm und es ist eine Flughöhe von 121,9 m einzuhalten. In jedem Fall gibt es eine Kennzeichnungspflicht mit Namen, Adresse, Seriennummer und Drohnentyp.
Drakonische Strafen dräuen
In Griechenland sind Drohnen-Flüge grundsätzlich bei Tageslicht erlaubt, allerdings ist vorab eine Erlaubnis einzuholen, wenn die Distanz zwischen Piloten und Drohne mehr als 50 m und die Flughöhe 49 m übersteigt. Zuwiderhandelnde können mit bis zu 250.000 € bestraft werden. Übrigens: Flugverbotszonen wie z.B. bei Flughäfen gibt es in allen Ländern.
Auf wienerstaedtische.at/drohnencheck kann geprüft werden, ob die Drohne eine Versicherung benötigt. (rk)