Ärzte und Optiker im Werbestreit
© panthermedia.net/Leung Cho Pan
Augenoptiker fürchten, seitens der Augenfachärzte unter Druck zu kommen.
HEALTH ECONOMY ulli moschen 03.06.2016

Ärzte und Optiker im Werbestreit

Österreichs Augenoptiker fühlen sich durch die Novel­lierung des Werbeverbots von Augenärzten bedrängt; ­Letztere dürfen künftig Marken und Verkaufsstellen nennen.

••• Von Ulli Moschen

WIEN. Die Änderung des Werbeverbots der Verordnung Arzt und Öffentlichkeit durch die Ärztekammer (ÖÄK) um die Formulierung „Zulässig ist die sachliche, wahre und das Ansehen der Ärzteschaft nicht beeinträchtigende Information über Arzneimittel, Heilbehelfe und sonstige Medizinprodukte sowie über deren Hersteller und Vertreiber in Ausübung des ärztlichen Berufes” sorgt für Aufruhr unter Augenoptikern. Sie ermöglicht Augenärzten künftig wirtschaftliche Vermerke wie Markennennungen und Verkaufsstellen auf Verordnungen. Seit der Novellierung gibt es bereits vermehrt Gewerbeanmeldungen von Augenärzten für den Handel von Medizinprodukten.

Sorge um Korruption

Die Augenoptiker befürchten eine Zunahme des sogenannten Shop-in-Ordi-Prinzips. Sie unterstellen der Neuerung eine rein wirtschaftlich motivierte Strategie. Ärzte könnten damit Empfehlungen ausstellen, die weit über ihre Fachkompetenz und Zuständigkeit hinaus gingen und in die Produkthaftung der Augenoptiker eingreifen. Anton Koller, Bundesinnungsmeister der Augenoptiker und Optometristen, sagt: „Häufig kommt es zur Nötigung, dass eine fachärztliche Stelle nur einen Verordnungsschein ausstellt, wenn der Bezug bei einem bestimmten, meist im Haus befindlichen Augenoptiker erfolgt. Dieser muss sich also gut stellen mit dem Augenfacharzt; damit ist der Korruption Tür und Tor geöffnet.”

Die Vertreter der Augenärzte bestreiten eine wirtschaftliche Motivation der Novellierung. Die Verordnung betreffe alle Fachgruppen der Ärzteschaft, nicht nur die Augenärzte. Einen scharfen Ton schlägt Johannes Steinhart, ÖÄK-Vizepräsident, an: „Es steht Optikern nicht zu, die Standespflichten der Ärzte zu interpretieren. Die Verhaltensregeln wurden von der Vollversammlung der Österreichischen Ärztekammer als Verordnung beschlossen und vom Gesundheitsministerium genehmigt.” Derzeit wird der Grabenkampf rund um die Abgrenzung der Berufskompetenzen in mehreren laufenden Gerichtsverfahren ausgefochten.

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