WIEN. Ärztegesetz, Qualitätssicherungs-, Hygieneverordnung, Medizinprodukte-, Abfallwirtschaftsgesetz, Verordnung für die ärztliche Fortbildung und einiges mehr ziehen den rechtlichen Rahmen für die Qualitätsarbeit und die Evaluierung der Situation in den österreichischen Arztpraxen – unabhängig von Kassenverträgen. Insgesamt gibt es 23 Qualitätskriterien. Anfang Februar startet in Wien zum dritten Mal die „ÖQMed-Evaluierung” in fast 5.500 Ordinationen. Die von der Standesvertretung der Ärzte 2004 installierte Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung & Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (ÖQMed) wickelt die Evaluierung ab.
Erhebung per Fragebogen
Zum größten Teil geschieht die Überprüfung in Form einer Selbstevaluierung durch die Ärzte über einen Online-Fragebogen. Bei unvollständigen oder auf Mängel hinweisenden Auskünften erfolgt von der ÖQMed ein Auftrag zur Mängelbehebung. Diese muss dokumentiert werden. Per Zufallsauswahl werden da8 % der Ordinationen bestimmt, die besucht werden. Das neu gegründete Wiener Software-Unternehmen doqist steigt in den Markt ein und bietet ein komplett digitales System für Qualitätsmanagement in Arztpraxen. (red/ag)