••• Von Martin Rümmele
WIEN. ÖVP und Grüne orten die Gefahr, dass Medikamente aus Rentabilitätsgründen nicht mehr angeboten würden. Durch den erstmals in der Wintersaison 2023/24 gewährten und von den Trägern der Krankenversicherung finanzierten Infrastruktursicherungsbeitrag konnte sichergestellt werden, dass ausreichend niedrigpreisige Arzneimittel verfügbar gewesen seien. Mit einem von den Regierungsparteien eingebrachten Initiativantrag im Nationalrat wurde der Infrastruktursicherungsbeitrag für Arzneimittel-Großhändler um ein Jahr bis zum 31. August 2025 verlängert.
Lücke in Apothekenvorbehalt
Zudem wurde rechtlich verankert, dass das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine im Rahmen ihrer humanitären Tätigkeit Arzneimittel unentgeltlich an Bedürftige abgeben können; die geltende Rechtslage, die einen Apothekenvorbehalt vorsieht, ließ dafür bis dato keinen Spielraum. Von der Regelung umfasst sind alle Arten von Arzneimitteln – auch rezeptpflichtige bei Vorlage einer entsprechenden Verschreibung. Die Opposition kritisierte, dass die Regelung nur für das Rote Kreuz und nicht auch für andere Rettungsorganisationen gilt.