Das Böse hat einen Namen: Bildung
MARKETING & MEDIA Redaktion 03.05.2024

Das Böse hat einen Namen: Bildung

Die Bildungskarenz im politischen Dauerfeuer. Nach einer Abkühlphase: die Fakten.

Leitartikel ••• Von Sabine Bretschneider

EPILOG. Das Thema Bildungskarenz, frisch aufgekocht: Die Hauptkritikpunkte lauteten, die Bildungskarenz werde als verlängerte Babykarenz missbraucht, es profitierten hauptsächlich Höhergebildete – und Online-Angebote seien keine „richtige” Weiterbildung. Wer nicht im Schulungsraum sitzt, tachiniert auf Staatskosten.

Zu Punkt eins: Die verlängerte Karenz ist oft ein Notbehelf, wenn eine Kinderbetreuung schlicht nicht vorhanden ist. In Oberösterreich etwa sind lediglich 27,9 Prozent der Betreuungsplätze für Drei- bis Fünfjährige mit einem Vollzeitjob der Eltern kompatibel. Nun, im Regelfall endet die Elternkarenz mit Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes. Alleinerzieher bekommen zwei Monate Verlängerung. Geschlossen wird die jahrelange Betreuungslücke dann mit Schulbeginn, sofern diese eine Nachmittagsbetreuung anbietet. Punkt zwei – die Höhergebildeten. Wer einen halbwegs anspruchsvollen Job ergattert hat, muss sich in vielen Fällen weiterbilden. Die Halbwertszeit einer Ausbildung folgt inzwischen dem Mooreschen Gesetz des exponentiellen Wachstums. Und, Punkt drei: Wer nicht in einem urbanen Ballungsraum zu Hause ist, wird in räumlicher Nähe eher einen Yoga-Kurs finden als einen für angehende Digital Transformation Manager.

Faktisch korrekt ist, dass Spanisch online – berufsbedingte Ausnahmen bestätigen die Regel – nicht zur verlängerten Elternkarenz missbraucht werden sollte – und insbesondere jene mit schlechten (Aufstiegs-) Chancen am Arbeitsmarkt gefördert werden sollten. Aber man löst Probleme nicht, indem man „Was ist das Problem?” gegen „Wer ist das Problem?” tauscht. Davon abgesehen, wird die breit angekündigte und großzügig geförderte Digitale Kompetenz-offensive (Ministerratsbeschluss vom 5. Juli 2023) ad absurdum geführt, wenn der stationäre Frontalunterricht weiterhin als einzig ordent­liche Ausbildungsform betrachtet wird.

Ein Nachtrag zur finanziellen Ausgestaltung: Aktuell zahlt das AMS als Weiterbildungsgeld am Tag im Schnitt 14,53 Euro aus.

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