Enormer Nachholbedarf
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Die Datenschutz-Grundverordnung kommt in großen Schritten.
MARKETING & MEDIA Redaktion 27.10.2017

Enormer Nachholbedarf

Beim Thema Datenschutzgesetz hinken ­kleinere Unternehmen hinterher.

WIEN. Bei der Umsetzung der Datenschutzgesetze hinken die kleineren Betriebe deutlich mittleren und großen Unternehmen hinterher. Während Letztere bereits Maßnahmen gesetzt haben, sind 77% der Einpersonen-Unternehmen (EPU) noch ohne nennenswerte Umsetzungsschritte, geht aus einer Umfrage der WKO-Sparte Information und Consulting (BSIC) unter rund 1.000 IT-Entscheidungsträgern hervor.

Erste Umsetzungsschritte

Auch wenn der Umsetzungsprozess bei größeren Betrieben länger und komplexer sei, wäre es auch für Klein- und Mittelbetriebe schon an der Zeit, damit zu beginnen, sagte Spartenobmann Robert Bodenstein bei einem Pressegespräch in Wien. Denn die entsprechende EU-Datenschutz-Grundverordnung und Datenschutzgesetz-Anpassung werde mit Ende Mai 2018 in Kraft treten. Betroffen davon sei jedes Unternehmen, das in irgendeiner Weise per­sonenbezogene Daten verar­beite.

60% der befragten Unternehmen gaben an, bereits erste Umsetzungsschritte gesetzt zu haben, 40% haben noch gar nicht damit begonnen. Die größten Probleme sehen die Befragten in der Komplexität des Themas ­sowie bei technischen Problemen.

Hilfestellung

Häufig genannt wurden auch Zeitmangel, fehlende finanzielle Mittel und knappe Ressourcen sowie das Fehlen eines passenden Dienstleisters für die Umstellung. 30% gaben an, keine Probleme zu haben. Die Mehrheit von 60% geht davon aus, dass es durch das neue Gesetz zu Verbesserungen im Bereich Datenschutz kommen wird.

Die meisten Unternehmen würden eine Unterstützung im rechtlichen und technischen Bereich, etwa bei der Softwareanpassung, benötigen. Hilfestellungen bieten etwa die WKO und das Wirtschaftsministerium mit dem gemeinsamen „KMU-Digital”-Förderprogramm und zusätzlichen Informationsangeboten. (red)

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