WIEN/MOUNTAIN VIEW. Die Österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hat Google zur Offenlegung der von der Videoplattform YouTube gespeicherten Nutzerdaten verpflichtet. Grundlage ist eine Beschwerde der Datenschutzorganisation noyb aus dem Jänner 2019, die dem Online-Konzern unzureichende Datentransparenz vorwarf.
Die Organisation, gegründet vom Juristen Max Schrems, kritisierte, dass Google den Nutzern keine klaren Informationen zu Zweck der Verarbeitung, Speicherfristen, Datenempfängern und eingesetzten Tracking-Cookies bereitgestellt habe. Laut DSB erfüllten die bisher angebotenen Online-Tools und die bereitgestellten Dateiformate die Anforderungen von Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht, da sie schwer lesbar und unvollständig seien.
Verzögerungen im Verfahren entstanden zunächst durch die Klärung der Zuständigkeit zwischen der österreichischen DSB und der irischen Datenschutzbehörde DPC. noyb machte dafür Google verantwortlich. In der Mitteilung äußerte der noyb-Datenschutzjurist Martin Baumann: „Es ist absurd, dass ein milliardenschweres Technologieunternehmen wie Google lieber ein langwieriges Rechtsverfahren führt, als das Auskunftsrecht zu gewähren.“
Die DSB-Entscheidung trägt das Datum 7. August 2025, wurde den Beschwerdeführern aber erst am 27. August zugestellt. Die vierwöchige Frist zur Umsetzung endet damit voraussichtlich am 24. September. Google hat die Möglichkeit, vor dem Bundesverwaltungsgericht Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. (red)
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