WIEN. Anlässlich seines 175-jährigen Bestehens lud der Fachverlag am 11. Oktober Autoren, Kunden und Geschäftspartner zu einem erlesenen Galaabend ins Wiener Konzerthaus. Susanne Stein-Pressl und Christoph Grabenwarter würdigten 175 Jahre unternehmerische Kontinuität und verlässliche Rechtsinformation in ihren Ansprachen.
Begleitet Generatonen von Juristen
Seit 175 Jahren steht die Marke Manz für Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit. Ob als Einführungswerk oder Spezialliteratur, von Kommentaren über Handbücher bis zu Fachzeitschriften – Manz begleitet Generationen von Juristen durch ihre Karriere.
Der alljährliche Fixpunkt im Veranstaltungskalender der Rechtsbranche ist die Galanacht der Manz-Autoren. Im Jubiläumsjahr fanden sich über 700 geladene Gäste ein, darunter anderem Autoren, Kunden, Geschäftspartner und Pressevertreter, um das Traditionsunternehmen hochleben zu lassen. Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter, Präsident des VfGH, führte die Gäste des Galaabends durch eine Zeitreise. Von den Anfängen des „Friedrich Manz Verlags“ nur ein Jahr nach der Märzrevolution von 1848, über das Wachsen der Staats- und Verwaltungsstrukturen in den letzten Jahrzehnten der Monarchie und somit dem steigenden Bedarf an Wissensvermittlung in (juristischen) Fachgebieten, bis hin zum Umgang mit den Krisen der ersten Republik, als der Verlag Manz zahlreiche Werke der Weltliteratur in französischer Sprache publizierte, und der Nazizeit, als nach dem Abdanken von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Jahr 1933 nur wenige Werke mit wissenschaftlichem Anspruch erschienen waren. 1945, nach der Wiederherstellung der ursprünglichen Eigentumsverhältnisse, konnte der Verlag sein Potenzial langsam stärken. „In allen Rechtsdisziplinen und in allen Gattungen der Fachliteratur entfaltete sich der breit aufgestellte juristische Fachverlag“, so Grabenwarter. Mittlerweile ist das Familienunternehmen in fünfter Generation Österreichs Marktführer für Rechtsinformation in allen Rechtsdisziplinen.
Grabenwarter stellt treffend fest: „Wir, die Autorinnen und Autoren, tragen mit den juristischen Verlagen, in denen wir publizieren, dazu bei, dass die dafür verantwortlichen Staatsorgane die nötige Wissensbasis haben, um im Rechtsstaat im Rahmen der Verfassung ihre Aufgaben erfüllen und letztlich der Friedensfunktion des Rechts entsprechen zu können.“