WIEN/MÜNCHEN. Im Streit um die Bezeichnung „QLED“ hat Samsung Electronics vor dem Landgericht München einen Erfolg gegen TCL erzielt. Das Gericht untersagte TCL, mehrere TV-Modelle weiterhin mit dieser Technologie zu bewerben.
Im Verfahren ging es um die Frage, ob die betroffenen Geräte tatsächlich über die sogenannte Quantum-Dot-Technologie verfügen. Laut Urteil konnte TCL nicht nachweisen, dass diese in den beanstandeten Serien eingesetzt wird. Das Gericht wertete die Bewerbung daher als irreführend und verpflichtete das Unternehmen zur Unterlassung sowie zur Korrektur der Angaben.
Betroffen sind mehrere Geräteserien, die in Deutschland nicht mehr als QLED vermarktet werden dürfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ist möglich. Der Fall steht im Zusammenhang mit weiteren Verfahren in den USA und Südkorea, in denen ähnliche Vorwürfe rund um „Fake QLEDs“ geprüft werden.
