Ratz lässt Medienerlass des Innenministerium evaluieren
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Eckart Ratz
MARKETING & MEDIA Redaktion 29.05.2019

Ratz lässt Medienerlass des Innenministerium evaluieren

Bundesweit einheitliche Standards inklusive Herkunftsnennung bei Tatverdächtigen waren noch von Kickl erlassen worden.

WIEN. Der Nachfolger des entlassenen Innenministers Herbert Kickl (FPÖ), Eckart Ratz, lässt eine Evaluierung des von seinem Vorgänger angeordneten Medienerlasses vornehmen. Das geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung der Neos durch Ratz hervor. Kickls Medienerlass hatte unter anderem eine explizite Herkunftsnennung bei Tatverdächtigen vorgesehen, was massive Kritik auslöste.

Der pensionierte OGH-Präsident Eckart Ratz ist seit 22. Mai neuer Innenminister, am 23. Mai und damit am Tag nach seiner Angelobung wies er das Präsidium zu einer Evaluierung und Anpassung der Erlasslage und Richtlinie an. Dies solle "insbesondere in Hinblick auf die Allgemeine Politik-Empfehlung zur Bekämpfung von Rassismus und Rassendiskriminierung in der Polizeiarbeit der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats" erfolgen.

Seit 1. Mai 2019 müssen auf Kickls Betreiben die Pressesprecher der Landespolizeidirektionen Herkunft und Aufenthaltsstatus von Verdächtigen aktiv nennen. Unterbleiben kann das nur, wenn dadurch eindeutige Rückschlüsse auf konkrete Personen gezogen werden können.

Kritik erntete das Innenministerium auch für den Umgang mit Medien. So war unter anderem von einem Maulkorberlass die Rede. Bereits im September 2018 hatte ein Mail eines BMI-Sprechers für Aufregung gesorgt, wonach die Kommunikation mit bestimmten Medien - genannt waren "Standard", "Kurier" und "Falter" - , "auf das nötigste Maß" reduziert werden sollte. Ratz hielt in seiner Beantwortung fest, dass "das Bundesministerium für Inneres einen hohen Wert auf die Presse- und Meinungsfreiheit in Österreich legt". (red)

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