RTR schließt Evaluierung der „Routerfreiheit“ ab
© RTR
MARKETING & MEDIA Redaktion 15.11.2023

RTR schließt Evaluierung der „Routerfreiheit“ ab

Fazit: Aktuell kein Bedarf zur Änderung der derzeitigen Rechtslage feststellbar.

WIEN. „Wir haben uns in den letzten Monaten intensiv mit dem Thema Routerfreiheit und der Frage der Lage des Netzabschlusspunktes auseinandergesetzt und evaluiert, inwieweit es einer konkreten Regulierung durch Verordnung bedarf oder ob es andere Möglichkeiten gibt, hier für mehr Transparenz und besserer Berücksichtigung von Konsumenteninteressen zu sorgen. Im Zuge dieser Arbeiten wurden umfangreiche Gespräche mit Telekom-Betreibern und Vertretern der Routerfreiheit geführt. Es wurde auch die Lage in anderen Ländern der EU qualitativ erhoben und die bei der RTR eingelangten Schlichtungsanträge und Anfragen von Nutzer:innen im Detail analysiert. Das hat einige Zeit in Anspruch genommen. Unser Fazit aus dem, was wir dabei feststellen konnten: Derzeit hat nur ein sehr geringer Teil österreichischer Endkunden wirklich Interesse daran, eigene Endgeräte zu kaufen und ans Netz anzuschließen. Der überaus größte Teil vertraut hier auf seinen Provider. Viel wichtiger ist es, ordentliches Kundenservice zu bekommen, wenn einmal etwas nicht funktionieren sollte“, fasst Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation und Post, zusammen und ergänzt, „daher sehen wird aktuell vorläufig keine Notwendigkeit, hier mittels einer Verordnung zusätzlich regulierend in einen grundsätzlich funktionierenden Markt einzugreifen. Wichtig ist aber auch, dass seitens der Betreiber die für die Verbraucher notwendige Transparenz des Leistungsangebotes zu jeder Zeit vorhanden ist. Das werden wir uns laufend genau ansehen.“

Hintergrundinformation zu diesem Thema und der stattgefundenen Evaluierung sind auf der Website der RTR unter dem Link https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/telekommunikation/konsumentenservice/information/informationen_fuer_konsumenten/Routerfreiheit_und_die_Lage_des_NAP.pdfveröffentlicht.

„Bridgemodus“ ermöglicht Verwendung eigener Geräte im Netz

Österreichische Anbieter bieten ihren Endkunden heute bereits vielfach eine größere Auswahl an Routern bzw. Modems an. Weiters können die Router der Betreiber in den Bridge-Modus versetzt werden, sodass Endkunden dahinter ihren eigenen Router verwenden können. „Damit besteht bei Festnetzinternetanschlüssen eine Wahlfreiheit bei Endgeräten und die Routerfreiheit ist in Österreich sichergestellt“, stellt Steinmaurer klar und kündigt aber an, „dennoch werden wir hier die Entwicklungen weiterhin genau beobachten und die Nutzung von Bridgemodus und privaten Endgeräten monitoren sowie die internationalen Entwicklungen berücksichtigen. Neue Entwicklungen werden von uns laufend in eine kritische Überprüfung unserer aktuellen Rechtsansicht einfließen.“

Hintergrundinformation zu der stattgefundenen Evaluierung
Zur Erhöhung der Transparenz stellt die RTR Informationen zu Einrichtung des Bridgemodus bei verschiedenen Internetserviceanbietern bereit (https://www.rtr.at/nap).

BEWERTEN SIE DIESEN ARTIKEL

TEILEN SIE DIESEN ARTIKEL