Die Wünsche der Bausozialpartner
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Per Jahres­anfang ist das Lehrlings­paket für alle Lehr­berufe im Bau- und in den Bauneben­gewerben in Kraft getreten.
FINANCENET REAL:ESTATE PAUL CHRISTIAN JEZEK 27.01.2017

Die Wünsche der Bausozialpartner

Laut Wifo ist für heuer mit einem Wachstum der Bauwirtschaft von 1,4% zu rechnen – die Bausozialpartner wollen die „Konjunkturlokomotive” weiter befeuern.

••• Von Paul Christian Jezek

Laut aktuellem Euroconstruct-Bericht (Dezember 2016, Anm.) nahm die Konjunktur in Österreich 2016 erstmals nach Jahren wieder Fahrt auf. Nachdem das Wirtschaftswachstum seit 2012 bei weniger als 1% gelegen ist, betrug dieses 2016 immerhin 1,7%. Das Wifo prognostiziert für 2017 ein Wachstum von 1,5%.  Die Bauwirtschaft kann mit diesen Wachstumsraten mithalten: das Wachstum betrug 2016 1,6%. Der Wohnungsbau – lange Zeit Schwachstelle und den Bedarfsprognosen hinterherhinkend – konnte 2016 deutlich zulegen (+ 1,5%). Mit einem Plus von 2% konnte der Nicht-Wohnbau am stärksten zulegen. Für heuer ist laut Wifo mit einem Wachstum der Bauwirtschaft von 1,4% zu rechnen.

Neu seit dem 1. Jänner
Ende 2016 wurde eine sukzessive Aufstockung der Baustellenkontrollorgane der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) beschlossen; die dafür anfallenden Mehrkosten trägt zur Gänze der Bund. Diese Maßnahme dient der Bekämpfung von Sozialbetrug, vor allem durch Entsendebetriebe, weil dort Lohn- und Sozialdumping deutlich häufiger vorkommt. Der Personalstand der Sozialbetrugsbekämpfungsgruppe der BUAK wird bis 2020 verdoppelt.

Schon im Zuge der KV-Verhandlungen 2015 hatten sich die Bausozialpartner grundsätzlich darauf verständigt, Lehrlinge in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes (BSchEG) aufzunehmen. Bisher mussten Lehrlinge laut Gesetz auch bei Schlechtwetter ausgebildet werden – in der Praxis ist dies aber so gut wie nicht machbar. „Mit der neuen Regelung kann auch der Lehrling bei Schlechtwetter nach Hause gehen und erhält die Schlechtwetterentschädigung in Höhe von 60 Prozent, die der Betrieb wiederum von der BUAK refundiert bekommt“, sagt Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel. Mit den anderen dieser Regelung unterliegenden Gewerben wurde 2016 eine entsprechende Einigung erzielt – somit konnte das Lehrlings­paket für alle Lehrberufe im Bau- und in den Baunebengewerben mit 1.1.2017 in Kraft treten.
Darüber hinaus hat das Parlament noch vor der Weihnachtspause beschlossen, den Bundeszuschuss zum Schlechtwetterfonds von drei auf fünf Mio. € pro Jahr auszuweiten, weil es in den letzten Jahren zu einem deutlichen Anstieg der Schlechtwetterstunden kam. Dieser Tatsache und den jährlichen Lohnerhöhungen wurde mit den höheren Zuschüssen zur Schlechtwetterentschädigung Rechnung getragen.
Mit 1.1.2017 ist auch die erweiterte Auftraggeberhaftung im neuen Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft getreten. Diese neue Form der Haftung kommt bei der Beauftragung von Entsendebetrieben zum Tragen und gilt ausschließlich für den Baubereich. Das bedeutet, dass auch der Auftraggeber dafür haftet, dass das nach österreichischen Vorschriften festgesetzte Mindestentgelt und die Abgaben für grenzüberschreitend entsandte Arbeitnehmer bezahlt werden. Die Haftung kann auch private Bauherren treffen; für sie muss allerdings offensichtlich sein, dass die vereinbarte Leistung nur durch Unterentlohnung erbracht werden kann.
Des Weiteren wird durch das neue Gesetz die Vollstreckung von Strafbescheiden im Ausland erleichtert. Die mangelnde Vollziehung von in Österreich verhängten Strafen im Ausland war bisher ein großer Schwachpunkt des (alten) Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes – mit dem neuen LSD-BG setzt Österreich eine EU-Richtlinie um.

Zur besseren Überbrückung
Seit dem 1.1. können Arbeitnehmer, die in den letzten 18 Monaten vor Inanspruchnahme der ASVG-Pension das Überbrückungsgeld nicht in Anspruch nehmen, sondern in einem BUAG-Betrieb in Beschäftigung bleiben, eine Überbrückungsabgeltung beantragen. Diese beträgt bei einer Beschäftigung über den gesamten Zeitraum von 18 Monaten 35% jenes Betrages, der als Überbrückungsgeld gebührt hätte.
Ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer beschäftigt, der Anspruch auf Überbrückungsgeld hätte, erhält ebenfalls eine Überbrückungsabgeltung (zur Unterstützung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer), und zwar im Ausmaß von 20% des Überbrückungsgeldes.

Auf der To-do-Liste
Im Frühjahr stehen Kollektivvertragsverhandlungen auf dem Programm. Ein „heißes Eisen“ ist das Thema Jahresarbeitszeit am Bau: Obwohl es dazu bereits bestehende Regelungen im Kollektivvertrag gibt, werden hier die Gespräche seitens der Bausozialpartner neu aufgenommen. Ziel ist ein neues, leicht administrierbares Modell, das den branchenüblichen Gegebenheiten noch mehr entspricht und gleichzeitig die gesundheitlichen Auswirkungen auf Schwerarbeiter berücksichtigt.

Ein ambitioniertes Vorhaben ist die Schaffung einer „Arbeitscard Bau“, die es erlaubt, Daten bei Kontrollen auf der Baustelle abzurufen. Hier gilt es noch eine Reihe von grundsätzlichen Fragen zu klären. Offen ist auch noch, welche Daten konkret auf der Card enthalten sein sollen. Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH): „Uns schwebt eine Art ,Führerschein am Bau’ vor – eine Zutrittsberechtigung für alle legalen Beschäftigten auf Baustellen. Dadurch wäre der Papierkrieg mit Lohnunterlagen und Meldeformularen Geschichte und der steigende Verwaltungsaufwand auf der Baustelle abgeschafft.“
Auf dem Wunschzettel steht auch die Schaffung einer Baustellendatenbank, wo öffentliche Auftraggeber ab einer noch zu bestimmenden Auftragssumme verpflichtet werden, Daten zu ihren Baustellen einzupflegen. Für die Kontrollorgane werden somit Daten zu Baustellen „auf Knopfdruck“ abrufbar. Weiters finden bereits Gespräche zwischen den Bausozialpartnern statt, um der Politik ein Sondermodell „Altersteilzeit am Bau“ vorzuschlagen, mit dem es den Arbeitgebern und Bauarbeitern ermöglicht wird, eine praktikable Altersteilzeitvariante zu realisieren.


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