Hohe Geldstrafen gegen Pflanzenschutzmittel-Händler in Deutschland
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RETAIL Redaktion 14.01.2020

Hohe Geldstrafen gegen Pflanzenschutzmittel-Händler in Deutschland

Fast 155 Mio. Euro gegen sieben Großhändler und deren Verantwortliche.

BONN / MÜNCHEN. Wegen verbotener Preisabsprachen hat das deutsche Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von fast 155 Mio. Euro gegen sieben Pflanzenschutzmittel-Großhändler und deren Verantwortliche verhängt. Ihnen werden Preisabsprachen zwischen 1998 und 2015 vorgeworfen.

"Unsere Ermittlungen haben gezeigt, dass die Unternehmen seit dem Jahr 1998 bis zum Zeitpunkt unserer Durchsuchung im März 2015 jeweils im Frühjahr und Herbst ihre Preislisten für Pflanzenschutzmittel miteinander abgestimmt haben", berichtete Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Montag. Dies habe weitgehend einheitliche Preislisten für die Kunden zur Folge gehabt.

Der zweitgrößte europäische Agrarhändler Agravis hatte zuvor bereits mitgeteilt, eine Geldstrafe der Wettbewerbshüter in Höhe von fast 44 Mio. Euro akzeptiert zu haben. Der Wettbewerber Baywa akzeptierte nach eigenen Angaben eine Geldstrafe in Höhe von fast 69 Mio. Euro. Weitere Bußgelder wurden gegen die Unternehmen Agro Agrargroßhandel, BSL Betriebsmittel Service Logistik, die Getreide AG, die Raiffeisen Waren GmbH, Kassel, und die ZG Raiffeisen eG, Karlsruhe, ausgesprochen. Die Beiselen GmbH profitierte von der Kronzeugenregelung. Ihr wurde das Bußgeld erlassen. Gegen zwei weitere Unternehmen werde noch ermittelt, berichtete die Behörde.

 In der Anfangszeit des Kartells trafen sich die Unternehmen nach den Ermittlungen des Kartellamts mehrmals im Jahr, um sich auf Listenpreise zu verständigen. In den späteren Jahren sei die Abstimmung dann überwiegend schriftlich und telefonisch erfolgt. Die vier führenden Großhändler im Markt hätten dabei die Vorabstimmung der Kalkulation übernommen. Erst die Durchsuchungen des Bundeskartellamts im März 2015 hätten die kartellrechtswidrigen Praktiken beendet.

Die Bußgelder sind noch nicht rechtskräftig. Die betroffenen Unternehmen und ihre Verantwortlichen könne dagegen Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegen. (red)

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